Hallo ihr Lieben
Brauch ma wieder Hilfe.
Wir wollen gleichzeitg eine Rämung und einen Pfüb zur Kontopfändung machen, hab aber nur eine vollstr. Ausfertigung. Gibts da irgendeine Möglichkeit, oder muss ich eine zweite vollstreckbare Ausfertigung beantragen?
Wenn ich zweite vollstr. Ausfertigung beantrage, muss ich dafür einen Grund angeben?
gleichzeitig ZV Räumung und Pfüb mit einer vollstr. Ausferti
- LuzZi
- ...ist hier unabkömmlich !
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Wir machen einfach immer eine Kopie (anwaltlich beglaubigt) vom Titel und schreiben dazu, dass der Originaltitel da und dort ist. Hat bisher immer geklappt.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Also ich hab kürzlich einen PfüB beantragt und gleich mit ins Anschreiben genommen, dass es unheimlich dringend ist, weil wir den Titel wg. Räumung unbedingt gleich zurück brauchen. Wenn es sich um das gleiche Vollstreckungsgericht handelt - umso besser, dann kannst Du gleich beide Aufträge hinschicken und mitteilen, dass die sich mit dem PfÜB beeilen müssen und die Sache gleich an den zuständigen GVZ weiterleiten sollen.
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In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
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