Zustellung Bürgschaft

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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lizzy36kibo
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Registriert: 01.07.2008, 18:10

#1

02.10.2008, 14:09

Hallo,
ich habe mal eine Frage. Ein Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorl. vollstreckbar. Wie erfolgt nun die Zustellung der Bürgschaft?
Stelle ich das Original zu und erhalte nur die Zustellungsurkunde und das Original verbleibt zur Sicherheit beim Schuldner. Oder stelle ich das Original und eine begl. Kopie zu und erhalte die Zustellungsurkunde mit dem Original zurück?
Unser RA ist dabei der Meinung, die Bürgschaft müßte hierbei dem Gericht übergeben werden (?) Oder ist sie im Original mit Zustellungsurkunde den Vollstreckungsaufträgen beizufügen. Wie kann der Schuldner die Vollstreckung abwenden, auch wenn er eine Bürgschaft gibt?

Grüsse
gkutes

#2

02.10.2008, 14:41

das original der Bü muss natürlich dem schulder zugestellt werden. alles andere hat ja keinen sinn. das kann direkt mit der zv-maßnahme geschehen
lizzy36kibo
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 24
Registriert: 01.07.2008, 18:10

#3

06.10.2008, 11:07

danke. noch ne frage, bei wem verbleibt die originalbürgschaft?
gkutes

#4

07.10.2008, 11:16

na beim schuldner. der braucht doch die bürgschaft, damit er dann sein geld wiederbekommt, falls ihr zu unrecht vollstreckt habt.
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