Wohnanschrift Schuldner

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
ReNo
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#1

23.09.2008, 15:02

Mal wieder ein Schuldnerproblem:

Haben Titel gegen eine Firma also gegen ein Einzelunternehmen.
GV war schon da, aber der hat wohl gar nichts. Ist ein Autohandel, der wohl keine AUtos stehen hat, aber ich habe die Befürchtung, dass Schuldner die beseitigt hat, weil GV sich ja angekündigt hat. EV konnte Schuldner nicht abgenommen werden, da WOhnanschrift nicht bekannt. Hat aber auch nicht gefragt. Toll.

Dann haben wir PfüB beantragt gegenüber Finanzamt weil Steuernummer des Einzelunternehmens bekannt ist. Habe jetzt Ss. vom Gericht, dass auch hierfür die Wohnanschrift benötigt wird und nicht der GEschäftssitz. Habe aber keine Wohnanschrift. Habe schon EMA gemacht in dem Bezirk von Berlin, wo Autohandel hat, dort ist er aber nicht gemeldet.

Hat noch jemand ne Idee, wie ich die Adresse raus bekommen kann????
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Astraea82
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#2

23.09.2008, 15:05

Eine Postanfrage über die Anschriftenprüfung zum Beispiel.
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#3

23.09.2008, 15:06

Eine was?
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puppa2402
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#4

23.09.2008, 15:08

Ich würde es mal mit einer Gewerbeamtsanfrage versuchen. Vielleicht können die beim Amt Dir weiterhelfen. Irgendwo muss die Firma ja verzeichnet sein. Ich glaube, die Post wird Dir auch nur die Firmenanschrift mitteilen.
Liebe Grüße
puppa

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Astraea82
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#5

23.09.2008, 15:08

Anschriftenprüfung. Kennst das nicht? Es gibt von der Post so Vordrucke (kann man auch online machen) und dann gibt man eine Adresse die man hat, an. Die Anschrift wird geprüft. Wenn eine andere vorliegt (oder ein Postfach), dann wird dies mitgeteilt. Dauert leider etwa eine Woche auf dem Postweg.
ReNo
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#6

23.09.2008, 15:09

Und kostenmäßig?
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puppa2402
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#7

23.09.2008, 15:10

Ja, aber ich glaube, die bestätigen dann nur die Anschrift der Firma. Und das die da ist, weiß sie doch schon. Es geht ja um die Privatanschrift des Inhabers.
Liebe Grüße
puppa

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HIMI
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#8

23.09.2008, 15:10

die (PAKs) verraten einem aber nicht die Privatanschrift des Gewerbetreibendenden. Da hilft nur eine Gewerbeamtsanfrage weiter.
ich glaub mich knutscht ein Elch
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#9

23.09.2008, 15:10

Ist es denn so, wenn ich Ansprüche der Firma pfänden will, Wohnanschrift angeben muss?
HIMI
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#10

23.09.2008, 15:14

Du hast es hier doch mit einer Einzelfirma zu tun. Da ist Forderungsinhaber der Firmeninhaber.
ich glaub mich knutscht ein Elch
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