Forderungsanmeldung zur Zwangsversteigerung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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yuna89
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#1

18.09.2008, 20:28

HILFE!!!

In einem Verfahren findet demnächst eine Zwangsversteigerung statt. Ich muss nun die Forderung anmelden. Allerdings weiß ich nicht, ob ich auch die nicht titulierten Ansprüche mit aufnehmen darf. Das darf man ja im Insolvenzverfahren. Mein Anwalt meinte, bei der Zwangsversteigerung geht das wohl nicht, wollte sich diesbzgl. aber noch mal erkundigen. Bisher haben wir nicht weiter darüber gesprochen.

Kann jemand von euch mir bitte weiterhelfen.
Sorry, wenn es das Thema schon einmal gibt. Gefunden habe ich es nicht.
"Die Freundschaft ist eine Kunst der Distanz, so wie die Liebe eine Kunst der Nähe ist."

Liebe Grüße, yuna89
jenniver
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#2

18.09.2008, 20:33

Das du nur titulierte Forderungen bei der Zwangsversteigerung anmelden kannst, liegt daran, dass die Zwangsversteigerung eine Vollstreckungsmaßnahme ist und zur Vollstreckung benötigst du vollstreckbare mit Zustellvermerk versehene Titel. Das Insolvenzverfahren ist ja keine Vollstreckungsmaßnahme. Bei der Insolvenz ist der Schuldner ja zahlungsunfähig.
Betreibt ihr die Zwangsversteigerung oder seid ihr dieser nur beigetreten?
yuna89
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#3

18.09.2008, 20:43

Hey, danke, ist ja super danke für die kurze Erläuterung :D
"Die Freundschaft ist eine Kunst der Distanz, so wie die Liebe eine Kunst der Nähe ist."

Liebe Grüße, yuna89
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