Hallo alle zusammen!
Bin neu hier im Forum.
Streite mich zur Zeit mit einer Bank rum. Und zwar habe ich einen Pfüb in eigener Sache gegen unseren Mandanten gemacht mit 2 Drittschuldnern, 1. Drittschuldner war die Bank. Kontopfändung war auch erfolgreich. Wir haben alles bekommen bis auf die Zustellkosten für den 2. Drittschuldner.
Als uns diese Zustellkosten dann bekannt waren, habe ich die Bank angeschrieben, die Rechnung des GV mit beigefügt und gebeten, die Pfändung in dieser Höhe weiterhin zu beachten.
Bank lehnt weitergehende Zahlungen mit der Begründung ab, dass "einzigst und allein der gegenständliche Umfang des Pfüb zum Zeitpunkt des Zuganges an den jeweiligen Drittschuldner maßgebend ist und damit die Pfändung bewirkt ist." D. h. sie zahlen nur die Zustellkosten für Bank und nicht für weitere Drittschuldner.
Wir sollen uns direkt an den Schuldner wenden. Ich glaube aber kaum, dass dieser uns freiwillig diese Kosten zahlen wird.
Hab mich bereits auch belesen. Finde aber keine richtige Argumente mehr, die die Bank überzeugen könnten.
Mit einem Pfüb wird doch die Forderung zzgl. Gerichts- und Zustellkosten gepfändet, egal wieviele Drittschuldner es sind. Hab sonst noch nie Probleme gehabt, Drittschuldner, vor allem Banken haben die weiteren Zustellkosten sonst immer noch nachgezahlt.
Danke für Eure Antworten.
Zustellkosten Pfüb
Danke für den Link.
Hilft mir aber nicht so richtig weiter. Habe mit Bank schon einige Male hin- und hergeschrieben auch mit dem Hinweis, dass sämtliche Zustellkosten bei der Pfändung mit umfasst sind. Bank lehnt Zahlung aber trotzdem ab.
Bei uns steht im Pfüb folgendes drin:
"... sowie wegen der nachstehenden Gerichts- und Zustellkosten, bis der Gläubigeranspruch voll gedeckt ist, ..."
Damit sind doch sämtliche Zustellkosten gemeint. Oder versteh ich das falsch.
Hilft mir aber nicht so richtig weiter. Habe mit Bank schon einige Male hin- und hergeschrieben auch mit dem Hinweis, dass sämtliche Zustellkosten bei der Pfändung mit umfasst sind. Bank lehnt Zahlung aber trotzdem ab.
Bei uns steht im Pfüb folgendes drin:
"... sowie wegen der nachstehenden Gerichts- und Zustellkosten, bis der Gläubigeranspruch voll gedeckt ist, ..."
Damit sind doch sämtliche Zustellkosten gemeint. Oder versteh ich das falsch.
Kannst Du vielleicht einen Rechtspfleger beim Gericht anrufen, das den PfÜB erlassen hat?
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In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
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