Schuldner bringt uns zum Grübeln zwecks e.V.

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Maja1180
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#1

18.09.2008, 11:04

Hallo,

eine Schuldnerin hat uns am Telefon erklärt, wenn sie die e.V. schon abgegeben hat (für einen anderen Gläubiger) macht sie sich strafbar, wenn sie an irgendwen Zahlungen leistet. Das wurde ihr vom Gerichtsvollzieher so erklärt.

Nur mal so zur Absicherung, ich hab davon noch nichts gehört.
Ist das so? :?:
Sie klang wohl recht überzeugt, aber wahrscheinlich hat sie da irgendwas missverstanden, oder?
Oder lieg ich jetzt komplett daneben? :oops:

Wenn ich nach einer e.V. eine Lohn- oder Kontopfändung mache und von da Geld kommt, wäre das doch nichts anderes oder?

Viele Grüße von einer verwirrten
Maja
HIMI
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#2

18.09.2008, 11:17

ich glaube, da hat sie was mißverstanden.

Seit wann soll es strafbar sein, seine Schulden zu bezahlen trotz abgegebener EV. Für welchen Gläubiger die abgegeben ist, ist im übrigen egal, das macht ihn nicht zum "ranghöchsten".

Der Schuldner darf mW einzelne Gläubiger nicht benachteiligen. Aber ob das schon der Fall ist, wenn er bestimmte Gläubiger zahlt und andere nicht, glaube ich nicht. Das dürfte eher der Fall sein, wenn er zB Vermögenswerte der Vollstreckung (durch bestimmte Gläubiger) entzieht.

Aber was ein Schuldner bei laufender Pfändung mit seinem pfandfreien Gehaltsteil macht, ist mE seine höchst persönliche Angelegenheit.

Aber vielleicht äußert sich einer der GVer hier im Forum dazu.

Ich habe in all den Jahren nie erlebt, daß ein Schuldner, der trotz EV (nicht zwingend "unsere") vom StA Ärger bekommen hätte, weil er seine Schulden bezahlt.
ich glaub mich knutscht ein Elch
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LuzZi
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#3

18.09.2008, 11:27

Wäre ja noch schöner wenn es so wäre, habe ich noch nie gehört :roll:
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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blackcat
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#4

18.09.2008, 12:21

Vielleicht verwechselt sie das mit dem InsoVerfahren...
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Bibi
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#5

18.09.2008, 13:18

Ich denke auch, dass die Dame da was falsch verstanden hat. Strafbar - so ein Blödsinn. Klar, im InsO darf kein Gläubiger bevorzugt werden, aber doch nicht bei der "normalen ZV".

Lass Dir keinen vom Pferd erzählen.

Hoffe sie leistet dann jetzt doch noch an Euch.
Man kann ohne Katzen leben - aber schon der Versuch ist sinnlos.
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Daisymaus512
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#6

18.09.2008, 13:22

Ich denke auch, daß die Dame das mit InsO verwechselt!
[color=#4080FF]Gruß Daisymaus512[/color]

[size=150][color=#0040FF]Glück ist ein kleiner Stern, der mitten in den Tag fällt.[/color] [/size]
[size=59]Ruth W. Lingenfelser[/size]
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