Vollstreckungsauftrag bei Einzelfirma

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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collor
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#1

17.09.2008, 13:36

Hallo,

Ich habe folgendes Problem:

Wir haben einen Mahnbescheid beantragt gegen eine Einzelfirma. Dann bekamen wir eine Monierung bzgl. e. K. oder nicht. In unserem Fall handelte es sich um keinen e. K. Nach Rücksprache mit dem Gericht, sollten wir den Inhaber der Firma als Privatperson einsetzen.

Jetzt habe ich einen Vollstreckungsbescheid gegen den Inhaber der Gesellschaft und möchte das Vermögen der Gesellschaft vollstrecken. Aber wie stelle ich das an? :shock:
Francis
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#2

17.09.2008, 13:39

Warum Gesellschaft, wenn das eine Einzelfirma ist, kannst Du ins Privatvermögen des Inhabers vollstrecken. Der haftet ja selbst. Wenn das Geschäftskoto bekannt ist, Pfüb raus.
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nici77
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#3

17.09.2008, 13:59

:zustimm, Lillydiana

Liebe Grüße Nici77 :pc
Liebe Grüße nici77
HIMI
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#4

17.09.2008, 14:40

eine Einzelfirma würde man nicht als "Gesellschaft" bezeichnen...

in diesem Fall gibt es kein gesondertes "Firmenvermögen", welches der Pfändung gegen den Inhaber nicht zugänglich wäre.
ich glaub mich knutscht ein Elch
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Curry
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#5

17.09.2008, 14:49

Genau, deshalb alles pfänden, was bekannt ist, ob geschäftlich oder privat.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
collor
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#6

17.09.2008, 15:06

Mein Problem ist:

Der Titel geht doch auf den Inhaber. Kann ich jetzt den GVZ beauftragen, beim Firmensitz sämtliche verwertbare Gegenstände zu pfänden? Es ist doch aus dem VB nicht erkennbar, dass es sich hier um Forderung des Inhaber persönlich handelt oder um Firmenverbindlichkeiten. Angenommen ich hätte einen Titel gegen den Inhaber als Privatperson, dann könnte ich doch auch nicht in das Firmenvermögen vollstrecken, oder doch?
HIMI
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#7

17.09.2008, 15:10

noch mal: es gibt bei einer Einzelfirma kein gesondertes Firmenvermögen. Hier haftet der Inhaber selbst. Daher wird der GV unter dem angegebenen Firmensitz pfänden.
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HIMI
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#8

17.09.2008, 15:12

P.S: eine Einzelfirma ist NICHT selbständig rechtsfähig.
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collor
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#9

17.09.2008, 15:17

Vielen Dank, jetzt hat es bei mir Klick gemacht :dankeschoen
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