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Rechtskräftigen Räumgstitel anfechten - Rechtsbehelf?

Verfasst: 17.09.2008, 10:05
von RA-FA-MUC
Schönen guten Tag an alle,
ich bin neu hier und habe auch gleichmal eine wichtige Frage.
Gibt es eine Möglichkeit, einen rechtskräftigen Räumungstitel irgendwie anzufechten bzw. mit welchem Rechtsmittel?
Die Angabe der gesetzlichen Bestimmung wäre sehr hilfreich :)
Danke schon mal vorab und ich freue mich auf Antworten.
Grüße

Verfasst: 17.09.2008, 10:07
von Smilie
Mir fällt nur ne Nichtigkeitsklage ein...

Warum soll den angefochten werden? Einfach weil es falsch ist oder weil die Räumungsfrist verlängert werden soll?

Verfasst: 17.09.2008, 10:18
von RA-FA-MUC
Hmmm... es soll der ganze Titel angefochten werden, der bereits rechtskräfitg geworden ist. Warum, wurde mir leider nicht gesagt. Bin schon am Durchdrehen in der ZPO.

Verfasst: 17.09.2008, 10:20
von Smilie
Hm, Nichtigkeitsklage geht aber nur dann:
http://dejure.org/gesetze/ZPO/579.html

Verfasst: 17.09.2008, 10:26
von HIMI
ich hoffe, ihr habt ordentlich Vorschuß erhalten ;-)

Was ist denn das für ein Titel? Mietschulden? Dann geht vielleicht eine Zwangseinweisung oder wie das heißt, in die bisherige Wohnung wegen drohender Obdachlosigkeit, allerdings habe ich von den Voraussetzungen keine weitere Ahnung.
Das hebt zwar den Räumungstitel nicht auf, verhindert aber die Vollstreckung.

Verfasst: 17.09.2008, 10:43
von RA-FA-MUC
Danke schon mal für die Antworten.

Ich denke, dass es sich nicht um Mietschulden handelt , möchte es aber nicht ausschließen. Mein Chef hat mich vorhin kurz angerufen und mich gefragt ob ich ein Rechtsmittel gegen einen rechtskräftigen Räumungstitel kenne. Naja, mir fehlen auch die Infos ;)
Werde ihn nachher nochmal genau fragen. Denke aber, dass es sich hier um ein verschwitzes Rechtmittel gegen das Räumungsurteil dreht wegen Auszuges bzw, Kündigung des Mietverhältnisses. Nun ist es rechtskräftig und es passt jemanden auf einmal nicht ;)

Falls Euch noch was einfallen sollte , bin froh über Eure Antworten. Danke schonmal soweit :)

Verfasst: 17.09.2008, 10:48
von Smilie
Tja, mehr ist mir leider nicht eingefallen - vielleicht noch ne Zwangsvollstreckungegenklage...

Verfasst: 17.09.2008, 10:58
von HIMI
... die Hürden sind aber auch nicht gerade gering...