Rechtskräftigen Räumgstitel anfechten - Rechtsbehelf?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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RA-FA-MUC
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#1

17.09.2008, 10:05

Schönen guten Tag an alle,
ich bin neu hier und habe auch gleichmal eine wichtige Frage.
Gibt es eine Möglichkeit, einen rechtskräftigen Räumungstitel irgendwie anzufechten bzw. mit welchem Rechtsmittel?
Die Angabe der gesetzlichen Bestimmung wäre sehr hilfreich :)
Danke schon mal vorab und ich freue mich auf Antworten.
Grüße
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Smilie
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#2

17.09.2008, 10:07

Mir fällt nur ne Nichtigkeitsklage ein...

Warum soll den angefochten werden? Einfach weil es falsch ist oder weil die Räumungsfrist verlängert werden soll?
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#3

17.09.2008, 10:18

Hmmm... es soll der ganze Titel angefochten werden, der bereits rechtskräfitg geworden ist. Warum, wurde mir leider nicht gesagt. Bin schon am Durchdrehen in der ZPO.
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#4

17.09.2008, 10:20

Hm, Nichtigkeitsklage geht aber nur dann:
http://dejure.org/gesetze/ZPO/579.html
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#5

17.09.2008, 10:26

ich hoffe, ihr habt ordentlich Vorschuß erhalten ;-)

Was ist denn das für ein Titel? Mietschulden? Dann geht vielleicht eine Zwangseinweisung oder wie das heißt, in die bisherige Wohnung wegen drohender Obdachlosigkeit, allerdings habe ich von den Voraussetzungen keine weitere Ahnung.
Das hebt zwar den Räumungstitel nicht auf, verhindert aber die Vollstreckung.
ich glaub mich knutscht ein Elch
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#6

17.09.2008, 10:43

Danke schon mal für die Antworten.

Ich denke, dass es sich nicht um Mietschulden handelt , möchte es aber nicht ausschließen. Mein Chef hat mich vorhin kurz angerufen und mich gefragt ob ich ein Rechtsmittel gegen einen rechtskräftigen Räumungstitel kenne. Naja, mir fehlen auch die Infos ;)
Werde ihn nachher nochmal genau fragen. Denke aber, dass es sich hier um ein verschwitzes Rechtmittel gegen das Räumungsurteil dreht wegen Auszuges bzw, Kündigung des Mietverhältnisses. Nun ist es rechtskräftig und es passt jemanden auf einmal nicht ;)

Falls Euch noch was einfallen sollte , bin froh über Eure Antworten. Danke schonmal soweit :)
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Smilie
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#7

17.09.2008, 10:48

Tja, mehr ist mir leider nicht eingefallen - vielleicht noch ne Zwangsvollstreckungegenklage...
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#8

17.09.2008, 10:58

... die Hürden sind aber auch nicht gerade gering...
ich glaub mich knutscht ein Elch
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