Pfändung Sozialleistungen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Sunny
Absoluter Workaholic
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Registriert: 29.05.2006, 10:35

#1

16.09.2008, 13:22

Wir haben einen Schuldner der knapp 1500 EUR Sozialleistungen erhält. In diesem Betrag sind auch Mietkosten enthalten.

Wenn ich von den 1500 EUR ausgeh, liegt der Schuldner ja über der Pfändungsgrenze. Meine Frage wäre jetzt allerdings, ob ich den gesamten Betrag als sein Einkommen sehen muss oder muss ich die Mietkosten abziehen und dann aus dem Rest Pfändungsbetrag ausrechnen muss?

Danke für eure Hilfe
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Ernie

#2

16.09.2008, 13:52

Um welche Sozialleistungen handelt es sich hierbei im Einzelnen?
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