Auflassung des Miteigentumsanteils
Verfasst: 16.09.2008, 09:39
Hi Leute, steh mal wieder grad voll auf dem Schlauch.
Also, ich hab ans Grundbuchamt nen Antrag gestellt, "den Miteigentumsanteil des ... am Grundstück .... aufzulassen."
Daraufhin hat mir jetzt das Grundbuchamt folgende Zwischenverfügung erlassen:
1. Zum Vollzug der Eigentumsumschreibung ist die Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des FA nach § 22 Grunderwerbssteuergesetz vorzulegen.
2. Zum Vollzug der Eigentumsumschreibung ist die Genehmigung nach §2 GrdtVg vorzulegen, ggf. Negativzeugnis nach § 5 GrdstVG.
3. Zum Vollzug ist das Zeugnis über das Nichtbestehen bzw. über die Nichtausübung des Vorkaufsrechts durch das Bundesland und der Stadt/Gemeinde vorzulegen.
Nun weiß ich nur nicht weiter.
zu 1. muss ich oder Mdt. diese Bescheinigung beschaffen?
zu 2. wo bekomme ich das her und muss ich o. Mdt. das beschaffen?
zu 3. muss ich bei beiden das Zeugnis beantragen und natürlich muss ich oder der Mdt. das beschaffen?
Fragen über Fragen und ich weiß keine Antwort aber ich hoffe, ihr könnt mir helfen ?!
Also, ich hab ans Grundbuchamt nen Antrag gestellt, "den Miteigentumsanteil des ... am Grundstück .... aufzulassen."
Daraufhin hat mir jetzt das Grundbuchamt folgende Zwischenverfügung erlassen:
1. Zum Vollzug der Eigentumsumschreibung ist die Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des FA nach § 22 Grunderwerbssteuergesetz vorzulegen.
2. Zum Vollzug der Eigentumsumschreibung ist die Genehmigung nach §2 GrdtVg vorzulegen, ggf. Negativzeugnis nach § 5 GrdstVG.
3. Zum Vollzug ist das Zeugnis über das Nichtbestehen bzw. über die Nichtausübung des Vorkaufsrechts durch das Bundesland und der Stadt/Gemeinde vorzulegen.
Nun weiß ich nur nicht weiter.
zu 1. muss ich oder Mdt. diese Bescheinigung beschaffen?
zu 2. wo bekomme ich das her und muss ich o. Mdt. das beschaffen?
zu 3. muss ich bei beiden das Zeugnis beantragen und natürlich muss ich oder der Mdt. das beschaffen?
Fragen über Fragen und ich weiß keine Antwort aber ich hoffe, ihr könnt mir helfen ?!