GmbH ohne Geschäftsräume!GV Sofort zu GF schicken?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Anton79
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#1

11.09.2008, 18:36

Hallo zusammen.

In einer Vollstreckungssache soll der erste Vollstreckungsauftrag mit e.V Abnahme beantragt werden.

Bereits jetzt wissen wir,dass unter der geschäftsadresse keine Geschäftsräume mehr sind. Dies ergab der Zustellungsversuch des Mahnbeschiedes. Letztendlich wurde beim Geschäftsführer der SchulnderGmbH zugestellt.

Kann ich denn nun beim ersten Vollstreckungsauftrag den GV sofort zum Gesch#äftsführer schicken? Oder muss zwingend eine fruchtlosbesheinigung eines anderen GV´s vorliegen , damit man zum GF darf?
Andreas

#2

11.09.2008, 18:44

Ja, die EV kann jetzt beim GF persönlich unter dessen Privatanschrift abgenommen werden. Die Fruchtlosigkeitsbescheinigung sollte der GV schon mangels Geschäftsräumen erteilen.

Ich würde so vorgehen, daß ich ZV unter Geschäftsanschrift beauftrage, den GV im Auftrag dann aber direkt schon darauf hinweisen, daß nach eurer Kenntnis keine Geschäftsräume mehr vorhanden sind und er die ZV ggf. unter der Privatanschrift des GFs Herrn XYZ, Adresse... vornehmen / fortsetzen soll.
Anton79
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#3

11.09.2008, 19:59

hi Andrea.s DasProblem ist, dass Adresse der Geschäftsräume und der des Geschäftsführers in 2 unterschidlichen städten ist.
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Bino
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#4

11.09.2008, 20:09

Dann würde ich es anders herum machen: Den GV unter der Privatadresse beauftragen und dazu schreiben, dass eine vorherige ZV unter der Geschäftsadresse nicht möglich ist, da keine Geschäftsräume mehr vorhanden sind. Und dann am besten noch die Bescheinigung aus dem Mahnverfahren beifügen.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

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#5

11.09.2008, 21:13

DAS hört sich gut an Bino, scheint die einfachere Methode zu sein.
Viele Grüße

ich
Jupp03/11

#6

11.09.2008, 21:25

und die richtige,

Es könnte auch so verfahren werden, ZV-Auftrag an GV des Geschäftslokals mit dem Hinweis, GF wohnt privat dort und unmittelbare Abgabe an den GV für GF privat beantragen, der für das Geschäftslokal zuständige GV gibt dann nach Kenntnis über den mangelnden Firmensitz die Akten im Wege der Rechtshilfe an seinen Kollegen am Wohnort des GF ab. Dieser macht dann das e.V.-Verfahren.
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#7

11.09.2008, 21:33

:sorry Jupp, musste das grad 2 x lesen bis ich verstanden habe, was Du meinst - aber so geht's selbstverständlich auch!!!
Viele Grüße

ich
Jupp03/11

#8

11.09.2008, 21:35

Also, ich hab es beim ersten Lesen kapiert
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#9

11.09.2008, 21:38

Das beruhigt mich jetzt ungemein. Wenn Du es schon beim Schreiben verstanden hättest, hätte ich mich dann doch gewundert Bild
Viele Grüße

ich
Jupp03/11

#10

11.09.2008, 21:40

Viele Baustellen, wenig verstehen :cowboy
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