Allgemeine Frage zum Insolvenzverfahren

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Schneeweißchen
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#1

01.09.2008, 13:16

Mal angenommen, eine Firma meldet Insolvenz an.

Macht es einen Unterschied, ob ich vorher einen MB beantragt habe oder ob ich, nachdem ich über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens informiert wurde, einfach meine Kostenaufstellung an den Insolvenzverwalter schicke?

Das Mahnverfahren würde ja während der Insolvenz eh ruhen.
Und wenn ich meine Kosten einfach so gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend mache, dann werden diese ja trotzdem berücksichtigt..

Oder habe ich etwas übersehen?
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GuterJunge
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#2

01.09.2008, 13:28

nur Kosten die bis zur Eröffnung angefallen sind ... die da nach nicht
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