Räumungs- und / oder Herausgabeantrag

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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yviden
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#1

01.09.2008, 10:46

Ich brauch mal wieder eure Hilfe....

Unser Schuldner betreibt eine Gaststätte. Jetzt habe ich einen Räumungstitel.
Alle Gegenstände, die zur Gaststätte gehören, gehören allerdings unserem Mdt (Eigentümer der Gaststätte).

Welchen Antrag stelle ich jetzt gegenüber dem Gerichtsvollzieher, dass er auch wirklich nur die Schlösser austauscht und nicht die Gaststätte mit ausräumt?

Habt ihr da einen guten Text ?

Vermieterpfandrecht geht ja hier nicht, oder !? Mdt besitzt die Gegenstände der Gaststätte ja schon !

DANKE SCHONMAL !!!
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Smilie
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#2

01.09.2008, 11:06

Nur ganz normale Besitzeinweisung...
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
yviden
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#3

01.09.2008, 11:17

Danke smilie.... aber wie mache ich das nun ???? Kannst du mir kurz zwei drei Sätze als Vorlage geben ?

DANKE
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yviden
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#4

01.09.2008, 12:29

Kann man das so schreiben ? Ist das so richtig ?


...die Vollstreckungsunterlagen mit dem Auftrag,

die Besitzeinweisung der ...... zum Betrieb einer Gaststätte nutzbaren Räumlichkeiten im Erdgeschoss, bestehend aus einem Gaststättenraum, einem Gesellschaftszimmer, einer Küche, einer Herren- und einer Damentoilette sowie im Keller, bestehend aus einem Bierkeller und einem Vorratskeller, an den Gläubiger vorzunehmen.


Es wird darauf hingewiesen, dass der Gläubiger das Eigentum an den zu der Gaststätte gehörenden Gegenständen besitzt. Es ist somit lediglich ein Austausch der zu den Eingangsbereichen der Gaststätte gehörenden Schlösser notwendig. ...
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