Welche Kosten muss die Rechtsschutzversicherung bezahlen?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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MaryK1984
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#1

29.08.2008, 12:37

Folgender zeitlicher Ablauf:

17.01.2005 Vollstreckung eingeleitet (hab leider keine Kopie in der Akte) aus Urteil bzgl. Zahlung gegen Herausgabe
12.05.2006 Sachpfändungsauftrag Zug um Zug Leistung
28.05.2006 Mitteilung EV abgegeben/Übersendung VV
08.06.2006 Antrag auf Abgabe EV
08.07.2006 Mitteilung EV abgegeben/Übersendung VV
21.05.2008 ZV-Auftrag i.V.m. EV-Antrag (diesmal mit im Forderungskonto aufgenommen Kostenfestsetzungsbeschluss vom 28.02.2005)
01.07.2008 Mitteilung EV abgenommen/Übersendung VV

Somit sind ja angefallen
17.01.2005 ZV-Gebühr (dummerweise wie gesagt nicht in der Akte, hab keine Ahnung was wir hier gemacht haben oder ob hier überhaupt Kosten angefallen sind)
12.05.2006 ZV-Gebühr
28.05.2006 EV-Gebühr
21.05.2008 ZV-Gebühr
01.07.2008 EV-Gebühr
Sehe ich das soweit richtig?

Wir haben eine Schreiben der RS, dass diese drei Vollstreckungsmaßnahmen übernimmt.
Laut Nachforschungen meiner Anwältin übernimmt die RS tatsächlich nicht mehr als drei Anträge auf Vollstreckung oder Vollstreckungsabwehr je Vollstreckungstitel. Bezahlt hat die RS die ZV-Gebühren vom 17.01.2005, 12.05.2006 und die EV-Gebühr vom 28.05.2006.
Die weiteren Kosten will die RS nicht übernehmen. Hat sie da Recht. Also ist die EV eine eigene "Vollstreckungsmaßnahme"? Ich meine, das ist insoweit schon logisch, aber dann kann ich ja, wenn ich (wie immer) ZV-Auftrag i.V.m. EV-Antrag stelle, gerade eineinhalbmal vollstrecken!
Mein Ansatzpunkt ist außerdem, dass ja 2008 die Vollstreckung auch aus dem KFB erfolgt ist. Das ist doch auf jeden Fall ein anderer "Vollstreckungstitel" als das Urteil, auch wenn dieses mit im Forderungskonto aufgenommen war, oder?
Muss die RS dann auch nur die Auslagen bezahlen, die im Zusammenhang mit den drei bezahlten Gebühren angefallen sind?
Kann mir jemand helfen, wie ich gegenüber der RS argumentieren kann?

Vielen Dank im Voraus!
jenniver
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#2

29.08.2008, 13:06

Also die RSV übernimmt drei Vollstreckungsversuche, das ist richtig.
So wie du immer vollstreckst wären dies im Idealfall (wie es leider nie ausgeht)
ZV Auftrag, e.V., Pfüb. Dann hast du deine drei Vollstreckungsversuche und solltest über den Pfüb an Geld kommen; allerdings wie gesagt Idealfall.

Die drei VV die die RSV übernimmt, fangen aber meiner Meinung nach, nach drei Jahren wieder neu an zu laufen. So dass ich nach Ablauf von drei Jahren nach der letzten Vollstreckungshandlung der RSV neue Gebühren in Rechnung stellen würde, also noch mal drei Versuche.

Einige RSV bitten dann um Aushändigung des KFB, damit sie selbst gegebenenfalls kostengünstiger über die eigene Rechtsabteilung vollstrecken können.


28.05.2006 Mitteilung EV abgegeben/Übersendung VV
08.06.2006 Antrag auf Abgabe EV
08.07.2006 Mitteilung EV abgegeben/Übersendung VV
Das verstehe ich vom zeitlichen Ablauf nicht ganz wahrscheinlich:

28.05.2006 Mitteilung EV abgegeben
08.06.2006 Antrag bei Gericht wegen Übersendung VV
08.07.2006 Übersendung VV
StineP

#3

29.08.2008, 13:09

Uff... :

12.05.2006 Sachpfändungsauftrag Zug um Zug Leistung
28.05.2006 Mitteilung EV abgegeben/Übersendung VV
08.06.2006 Antrag auf Abgabe EV
08.07.2006 Mitteilung EV abgegeben/Übersendung VV
21.05.2008 ZV-Auftrag i.V.m. EV-Antrag (diesmal mit im Forderungskonto aufgenommen Kostenfestsetzungsbeschluss vom 28.02.2005)
01.07.2008 Mitteilung EV abgenommen/Übersendung VV


Ihr habt trotz Mitteilung, dass eV abgegeben wurde immer wieder vollstreckt? bzw. noch mal Antrag auf eV gestellt? Versteh ich nicht
MaryK1984
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#4

29.08.2008, 13:14

28.05.2006 Mitteilung EV abgegeben/Übersendung VV
08.06.2006 Antrag auf Abgabe EV
08.07.2006 Mitteilung EV abgegeben/Übersendung VV
Passt schon, die Mitteilungen kamen jeweils vom GV unter Hinweis, dass unser Antrag an das Gericht weitergegeben wurde, die uns dann das VV zuschicken.

Wie sieht die Meinung zum weiteren Titel aus?
MaryK1984
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#5

29.08.2008, 13:53

StineP hat geschrieben:Uff... :

12.05.2006 Sachpfändungsauftrag Zug um Zug Leistung
28.05.2006 Mitteilung EV abgegeben/Übersendung VV
08.06.2006 Antrag auf Abgabe EV
08.07.2006 Mitteilung EV abgegeben/Übersendung VV
21.05.2008 ZV-Auftrag i.V.m. EV-Antrag (diesmal mit im Forderungskonto aufgenommen Kostenfestsetzungsbeschluss vom 28.02.2005)
01.07.2008 Mitteilung EV abgenommen/Übersendung VV


Ihr habt trotz Mitteilung, dass eV abgegeben wurde immer wieder vollstreckt? bzw. noch mal Antrag auf eV gestellt? Versteh ich nicht
Klar, hab ich Mist erzählt. Die erste Mitteilung bezog sich darauf, dass der Schuldner wiederholt nicht anzutreffen war, sondern nur die Mutter, die keine (sinnvollen) Angaben gemacht hat.
RS hat bezahlt als EV-Gebühr den Antrag vom 08.06.2006.
Sorry, ist ne dicke Akte :-(
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