Forderungsanmeldung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Ninja
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#1

28.08.2008, 10:18

Hallo! Bräuchte mal eure Hilfe...
Muss eine Forderung anmelden... Wenn ich jetz aber mehrere Hauptforderungen hab und auf dem Formular nur eine reinpasst, kann ich dann alle Hauptforderungen zamzählen oder muss ich das Formular kopieren und jede HF einzeln eintragen??

Danke!
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Smilie
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#2

28.08.2008, 10:19

Ich würd einfach ein Beiblatt beifügen, in dem dann die restlichen Forderungen drin sind.
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In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
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dutzi
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#3

28.08.2008, 10:19

Wie viele HF hast du denn?
Es gibt auch Formulare, wo mehr Forderungen rein passen.
Denke aber, dass du auch ein Beiblatt machen kannst, wo du die ganzen Forderungen aufschlüsselst oder eben wie du gesagt hast, nochmal das Formular kopierst und die anderen da dann einträgst.
Schöne Grüßle Bild

Bild
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petramaus
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#4

28.08.2008, 10:22

:zustimm den Vorrednern
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GuterJunge
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#5

28.08.2008, 10:24

benutzt die Formulare einfach nicht ... mach ich nie
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#6

28.08.2008, 10:27

vielen Dank! hätte da noch ne frage... kann ich inkassokosten geltend machen?
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GuterJunge
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#7

28.08.2008, 10:29

na logo :cowboy
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#8

28.08.2008, 10:32

aber in voller höhe werden sies mir nicht gelten lassen oder? hab einmal ne hf von über 5.000 € und einmal über 7.000 €. die inkasskosten sind dann einmal 680 € und einmal 866 €... das lassen sie mir nie durchgehen... beim mb oder so nehmen wir immer eine 1,5 gebühr plus ap... soll ich das hier auch so machen??
Zuletzt geändert von Ninja am 28.08.2008, 10:40, insgesamt 1-mal geändert.
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GuterJunge
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#9

28.08.2008, 10:36

ok die sind überhöht die Inkassokosten ... wir haben analog RVG 1,0
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#10

28.08.2008, 10:39

also bei den mahngerichten kommen wir mit 1,5 ausm sw meistens durch... aber 1,5 aus fast 6.000 € da komm ich ja auch schon auf 608 €...
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