Räumungsgebühr bei zwei SCHULDNERN erhöhen?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
jesmey
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 61
Registriert: 18.08.2008, 13:22
Beruf: Rechtsanwaltsnotarfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Berlin

#1

27.08.2008, 15:56

Ich brauch mal wieder Hilfe.

Kann ich die Gebühr von 0,3 auf 0,6 erhöhen wenn in meinem Titel zwei Schuldner aufgeführt sind. RA-Micro weigert sich hartnäckig .

Danke schon mal im Vorraus
gkutes

#2

27.08.2008, 15:58

nein. du bekommst doch die erhöhung nur bei zwei auftraggebern
Benutzeravatar
Smilie
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5742
Registriert: 18.10.2007, 15:05
Kontaktdaten:

#3

27.08.2008, 15:59

Sind ja zwei Aufträge - einer gegen jeden Schuldner - also auch 2x jeweils 0,3 + P+T + USt
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
Benutzeravatar
Smilie
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5742
Registriert: 18.10.2007, 15:05
Kontaktdaten:

#4

27.08.2008, 15:59

KEINE Erhöhung aber ZWEI Aufträge!!!
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
Shaya
Forenfachkraft
Beiträge: 108
Registriert: 03.02.2007, 15:30
Wohnort: am 14tlängsten Fluss Europas

#5

27.08.2008, 15:59

Nein kannst Du nicht. Pro Schuldner eine gesonderte Rechnung! Das heißt bei 2 Schuldnern zwei verschiedene Rechnungen á 0,3 ZV-Gebühr nach 3309, Postentgelte und Umsatzsteuer (je nach Vorsteuerabzugsberechtigung der Mandantschaft).
"I had always imagined paradise as a kind of library"
(Jorge Luis Borges)
gkutes

#6

27.08.2008, 16:01

ach, so war das gemeint :oops: hatte mich wohl zu sehr auf erhöhung versteift...

und wenns nur ein Auftrag war? so klingt es ja irgendwie in der Fragestellung...
Benutzeravatar
Smilie
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5742
Registriert: 18.10.2007, 15:05
Kontaktdaten:

#7

27.08.2008, 16:03

man kanns ja auch in einen Auftrag packen - aber der richtet sich ja gegen BEIDE Schuldner - und damit fallen jeweils die Gebühren pro Schuldner an.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
Benutzeravatar
petramaus
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 868
Registriert: 17.10.2007, 21:29
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Aschaffenburg
Kontaktdaten:

#8

27.08.2008, 16:03

2 Schuldner = 2 x 0,3 Gebühr 3309
auch wenns nur 1 Auftrag war
Bild Leben heißt zu lernen wie man fliegt
______________________________________________
Meinungsaustausch ist, wenn man mit seiner Meinung zum Chef geht und mit dessen Meinung zurückkommt
Findik
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 436
Registriert: 04.07.2008, 10:30
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#9

27.08.2008, 16:06

Man darf nur einmal abrechnen, wenn in einem Titel zwei Schuldern aufgeführt sind. Hätte man aber zwei gesonderte Titel erwirkt, dann hätte man die 0,3 Gebühr natürlich zweimal abrechnen können.
Liebe Grüße
Findik

[color=blue]Der Verstand und die Fähigkeit, ihn zu gebrauchen, sind zwei verschiedene Gaben.[/color]
Benutzeravatar
Smilie
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5742
Registriert: 18.10.2007, 15:05
Kontaktdaten:

#10

27.08.2008, 16:08

ist doch unlogisch - ich könnte doch mit dem Titel erst gg. Schuldner 1 und dann gegen Schuldner 2 vollstrecken... dann fallen auch 2x die Gebühren an.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
Antworten