Pfändung der Mietkaution

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Princess
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#1

18.08.2008, 10:58

Ich habe eine Frage bzgl. einer Pfändung. Mein Chef möchte das wir die Mietkuation unserer Schuldnerin bei derern Vermieter pfänden. Geht das so einfach? Kann man dann ihren Vermieter als Drittschuldner bezeichnen? Eigentlich ist die Kaution ja die Sicherheit des Vermieters...
Ernie

#2

18.08.2008, 11:02

Die Kaution ist selbstverständlich pfändbar!

Wenn Du einen entsprechenden Pfüb beantragst (DS = Vermieter), dann vergiss nicht, auch die etwaigen Ansprüche auf Auszahlung des Guthabens aus Nebenkosten-/Betriebskostenabrechnung zu pfänden.
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nici77
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#3

18.08.2008, 11:05

Klar kann man die Mietkaution pfänden, hab ich auch schon gemacht und auch schon bekommen. Drittschuldner ist in dem Fall der Vermieter. :daumen
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Smilie
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#4

18.08.2008, 11:13

Eigentlich ist die Kaution ja die Sicherheit des Vermieters...
Das spielt keine Rolle. In der Regel hat der Mieter nach Ablauf der Mietzeit Anspruch auf Auszahlung. Die Kaution kann man pfänden. Man bekommt sie aber erst nach Ablauf des Mietverhältnisses (wenn alles gut geht und der Vermieter keine Ansprüche geltend macht).
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Kathrin78
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#5

28.08.2008, 13:46

Habt ihr vielleicht auch mal irgendwie ein Textbeispiel, wie man das am besten schreibt? :wink:
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#6

28.08.2008, 13:51

Dieser Anspruch bezieht sich gegenüber dem Vermieter auf:

(1) die Auszahlung der Mietkaution iHv. € 624,00 aus dem Mietverhältnis _____ Stra-ße , _____ Berlin.

(2) die Auszahlung fälliger und künftig fällig werdender Guthaben aus Heiz- und/oder Be-triebskostenabrechnungen.

(3) die Auszahlung fälliger und künftig fällig werdender Guthaben aus Mietzahlungen.
Zuletzt geändert von Smilie am 28.08.2008, 14:16, insgesamt 1-mal geändert.
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avors
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#7

28.08.2008, 14:04

Hallo!

Und noch ganz wichtig bzw. bitte nicht vergessen: Im PfÜb ist die Anschrift der gemieteten Wohnung anzugeben. Ansonsten moniert das Vollstreckungsgericht den Antrag.

LG avors
Kathrin78
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#8

28.08.2008, 14:10

@ Smilie
Genial! Danke! Ich hätte natürlich NUR die Kaution gepfändet. :oops: Und nicht den Rest auch noch.

:D
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Smilie
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#9

28.08.2008, 14:16

Null Problemo :-)
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Melly27
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#10

09.10.2008, 10:20

Also eure Diskussion hat mich ja schon viel weiter gebracht! Super!

Aber wie ist das denn, wenn der Mieter noch weitere 15 Jahre in der Wohnung wohnt? So lange wird die Kaution ja dann beim Vermieter behalten...
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