Titel aus Österreich, ZV in Deutschland

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Pauline007
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#1

21.08.2008, 11:02

Hallo Leute,

mir liegt hier ein Versäumungsurteil aus Österreich vor. Ich soll in Deutschland vollstrecken. Brauch ich hier noch die Vollstreckbarerklärung vom LG ? Oder kann man direkt mit dem vollstrecken ?

(Keinen Plan hab)
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Pauline007
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#2

21.08.2008, 11:23

Kann mir denn wirklich keiner weiterhelfen ???
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Maximum
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#3

21.08.2008, 11:25

Ruf doch einfach mal beim zuständigen LG an.. Die können meistens weiterhelfen.
[url=http://webkatalog.snukk.de][img]http://www.smilies-smilies.de/smilies/verschiedenes_smilies/smthanks.gif[/img][/url] [url=http://webkatalog.snukk.de][img]http://www.smilies-smilies.de/smilies/verschiedenes_smilies/313_i_like_you_1.gif[/img][/url]
Pauline007
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#4

21.08.2008, 11:32

Da hätt ich glatt selber drauf kommen können !!
Danke, Hab ich schon versucht ! Zuständiger Rechtspfleger nicht da.
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Sunny
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#5

21.08.2008, 11:53

Du brauchst auf jeden Fall eine Vollstreckbarerklärung vom deutschen Gericht. Erst dann darfst damit in Deutschland vollstrecken. ;-)
[img]http://www.cheesebuerger.de/images/more/bigs/a037.gif[/img]
Pauline007
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#6

21.08.2008, 11:54

ICh bin schon ganz wirr.

Brauch ich eine Vollstreckbarkeitserklärung vom LG oder eine Bescheinigung dass es sich um einen europäischen Vollstreckungstitel handelt ?
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Sunny
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#7

21.08.2008, 12:02

Du brauchst eine Vollstreckungsklausel nach § 4 des Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetzes. Ich hatte sie mir beim LG geholt, weiß aber jetzt nicht genau, ob das immer so ist.
[img]http://www.cheesebuerger.de/images/more/bigs/a037.gif[/img]
Pauline007
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#8

21.08.2008, 13:03

Ja wenn ich einen deutschen titel nach ösi zum vollstrecken geb hol ich mir immer die bescheinigung über europ. vollstreckungstitel aber ich bin eben nicht sicher wie des umgekehrt ist.
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Sunny
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#9

21.08.2008, 15:30

Wir haben bei uns einen Antrag auf Klauselerteilung nach EuGVVO gestellt. Oder hast jetzt schon ne andere Lösung gefunden?
[img]http://www.cheesebuerger.de/images/more/bigs/a037.gif[/img]
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avors
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#10

21.08.2008, 19:58

Hallo Pauline007,

von wann ist der Vollstreckungstitel genau?

Wenn dieser noch recht aktuell ist brauchst Du lediglich eine Bestätigung als Europäischer Vollstreckungstitel. Diese bekommst Du bei dem Gericht, das die Entscheidung (in diesem Falle Versäumungsurteil) erlassen hat. Das alte Verfahren (Antrag auf Klauselerteilung) gilt nur noch für Titel, die nach dem ?22.01.2005? (bin mir bzgl. des Datums nicht hundertprozentig sicher) ergangen sind.

Nachstehend 2 Links, die Dir vielleicht ein wenig helfen könnten:

http://ec.europa.eu/justice_home/judici ... dex_de.htm
http://ec.europa.eu/justice_home/judici ... _at_de.htm

Ich weiss, dass das ganz schön viel Wirrwarr entstehen lässt...

Sind österreichische RA´s involviert, die Euch mit der ZV beauftragt haben?

Hoffe, konnte etwas helfen.

LG avors
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