Bestehende Forderungen aus früheren Arbeitsverhältnissen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Tigra
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#1

22.08.2008, 11:54

Hallo,

seht ihr in dem Punkt eine Möglichkeit erfolgreich zu vollstrecken.
Die FOrderung beläuft sich noch auf DM, d.h. wohl lange her.
Lohnt es sich infos über den schuldner einzuholen und ggf. dann hier einen pfüb rauszulassen?



2. punkt zwischendrin, kann man auch einen Mietkaution die von der lebensgefährtin bezahlt wurde pfänden??
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charly03
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#2

22.08.2008, 11:56

Ist die Forderung tituliert?
*Ich bin nicht auf der Welt, um so zu sein, wie andere mich haben möchten*

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Tigra
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#3

22.08.2008, 11:59

Ja das steht im ev protokoll drin
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charly03
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#4

22.08.2008, 12:04

Ah, jetzt versteh ich.. hatte das grad falsch verstanden. Na wenn dem Schuldner ein Titel vorliegt, warum sollt ihr da nicht reinvollstrecken können? Denke schon.

Zur zweiten Frage kann ich dir leider nichts sagen..
*Ich bin nicht auf der Welt, um so zu sein, wie andere mich haben möchten*

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Mops
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#5

22.08.2008, 12:13

kann man auch einen Mietkaution die von der lebensgefährtin bezahlt wurde pfänden
kommt drauf an, wem sie nach Ablauf des MV zusteht. Wenn die LG den Betrag nur bezahlt hat für ihn, dann ist m.E. ZV möglich.
Tigra
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#6

22.08.2008, 12:24

im prot. steht: Mietkaution nicht bezahlt von LG (is jetz auch zweideutig oder??)
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Mops
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#7

22.08.2008, 12:29

:wirr
Tigra
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#8

22.08.2008, 12:31

vielleicht ausführlicher wies im prot. steht:


keine Mietkaution hinterlegt (hat LG bezahlt)
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#9

22.08.2008, 12:53

Das ist ja ein cleverer Schuldner. Trotzdem muss geklärt werden, wem der Rückzahlungsanspruch ggf. zusteht. Aber das macht eigentlich nur Arbeit.

Hast du schon mal Inso geprüft bzw. ob neue eV abgegeben wurde? Das kostet ja erstmal nichts.
Tigra
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#10

22.08.2008, 13:02

di ev ist frisch vom 13.08.
inso hab ich nicht geprüft oder meinst du beim arbeitgeber wegen den forderungen
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