Maklercourtage

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Engel2221
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 14
Registriert: 12.02.2008, 13:30

#1

08.08.2008, 11:36

Hallo,

ich habe einen brisanten Fall.

Zwei Leute haben eine Wohnung mit einem Makler beichtigt. Die beiden waren auch sehr von der Wohnung angetan. Haben den Mietvertrag allerdings nicht unterzeichnet, weil sie sich die Maklercourtage nicht leisten konnte.

Dann haben sie sich weitere andere Wohnungen mit einer ganz anderen Maklerin angeschaut. Diese Maklerin zeigte den beiden genau die gleiche Wohnung, die der obige Makler den beiden schon gezeigt hatte.

diese Maklerin verlangte allerdings keine Courtage. Somit haben die beiden nicht lange gefackelt und den Mietvertrag bei dieser Maklerin unterzeichnet.

Jetzt hat der andere Makler davon Wind bekommen und meint, er habe durch die Unterzeichnung des Mietvertrages die Maklercourtage verdient.

Das Mietverhältnis ist ja aber nicht durch ihn zustande gekommen.

Kann der Makler rechtlich die Courtage verlangen. Müssen die beiden zahlen.

Bei Besichtigung haben die beiden bei dem Makler die AGB unterzeichnet und eine Selbstauskunft gegeben. In dieser AGB soll stehen, dass die Courtage bei Unterzeichnung des Mietvertrages entsteht.

Gilt das auch, wenn das Mietverhältnis durch jemand ganz anderen zustande kommt.

danke schon einmal
Zuletzt geändert von Engel2221 am 08.08.2008, 11:37, insgesamt 1-mal geändert.
Engel2221
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 14
Registriert: 12.02.2008, 13:30

#2

08.08.2008, 11:36

Engel2221 hat geschrieben:Hallo,

ich habe einen brisanten Fall.

Zwei Leute haben eine Wohnung mit einem Makler beichtigt. Die beiden waren auch sehr von der Wohnung angetan. Haben den Mietvertrag allerdings nicht unterzeichnet, weil sie sich die Maklercourtage nicht leisten konnte.

Dann haben sie sich weitere andere Wohnungen mit einer ganz anderen Maklerin angeschaut. Diese Maklerin zeigte den beiden genau die gleiche Wohnung, die der obige Makler den beiden schon gezeigt hatte.

diese Maklerin verlangte allerdings keine Courtage. Somit haben die beiden nicht lange gefackelt und den Mietvertrag bei dieser Maklerin unterzeichnet.

Jetzt hat der andere Makler davon Wind bekommen und meint, er habe durch die Unterzeichnung des Mietvertrages die Maklercourtage verdient.

Das Mietverhältnis ist ja aber nicht durch ihn zustande gekommen.

Kann der Makler rechtlich die Courtage verlangen. Müssen die beiden zahlen.

Bei Besichtigung haben die beiden bei dem Makler die AGB unterzeichnet und eine Selbstauskunft gegeben. In dieser AGB soll stehen, dass die Courtage bei Unterzeichnung des Mietvertrages entsteht.

Gilt das auch, wenn das Mietverhältnis durch jemand ganz anderen zustande kommt.

danke schon einmal
Annie29

#3

08.08.2008, 11:42

Hallo!

Ich denke mal da hat der erste Makler wohl die Karte gezogen. Die Ansprüche von ihm sind meines Erachtens haltlos. Er hat den beiden lediglich die Wohnung gezeigt, und vom zeigen alleine ist diese Courtage nicht gleich fällig. :evil:
Glück für die andere und die beiden haben trotzdem die Wohnung die sie haben wollten.

Liebe Grüße
ELBundy
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 34
Registriert: 31.05.2008, 17:29

#4

09.08.2008, 15:49

Engel2221 sieht schwer nach ner Rechtsberatung aus die scheidet in diesem Forum ja wohl aus .

Bei Frag nen Anwalt.de und 50 Euronen Einsatz bekommste bestimmt die richtige Antwort. :lol:
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