ZV gegen Schausteller

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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zamie
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#1

29.07.2008, 09:22

Hallo an alle,

ich hoffe Ihr könnt mir helfen. Ich möchte gerne wissen, wie man die Zwangsvollstreckung gegen Schausteller/fahrendes Volk betreibt. Ich hab leider überhaupt keinen Plan wie ich das anfangen soll. :-(

Bin dankbar für jeden Hinweis.

LG
zamie
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Silke81
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#2

29.07.2008, 09:25

Hey Zamie,

ich hab sowas zwar auch noch nie gemacht, aber ich würde jetzt spontan sagen, dass du z. B. das Arbeitsentgelt von dem Schausteller pfänden kannst. Der wird ja irgendwo gemeldet sein, also ne feste Adresse haben, diese würde ich dann in dem Pfüb angeben. Ansonsten könntest du ja vielleicht rauskriegen oder weißt zufällig, in welchem Ort er spielt, dann könntest du ja auch den Gerichtsvollzieher dahin schicken und eine Kassenpfändung beantragen!?!

Also vielmehr will mir jetzt so spontan auch nicht einfallen. Ich hoffe, ich konnte dir helfen!

LG Silke
HIMI
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#3

29.07.2008, 09:48

wo hast Du denn den Titel zugestellt? Oder hast Du einen VU per öffentlicher Zustellung erwirkt?

Wenn Du eine Privatadresse hast kannst Du natürlich unter dieser vollstrecken.

Wenn Du weißt, wo er zu welchen Veranstaltungen kommt, kannst Du den GV hinschicken. Da die Platzreservierungen vor allem bei Großveranstaltungen oft für Monate oder gar Jahre voraus feststehen, kannst Du versuchen über den Veranstalter herauszufinden, ob der Schuldner dann und dann wieder kommt, und wo sein Stand genau ist. Da hilft nur telefonisch durchfragen.

Auf diesem Weg könnte auch versucht werden, die Privatadresse des Schuldner herauszufinden, denn der muß über einen Wandergewerbeschein verfügen, und der muß vorgelegt werden. Wenn der Veranstalter das alles ordentlich registriert, gibt es zumindest die ausstellende Behörde und damit einen Anhaltspunkt für weitere Ermittlungen.

Weidmanns Heil!
ich glaub mich knutscht ein Elch
zamie
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#4

29.07.2008, 09:53

Oh vielen Dank! das bringt mich jetzt schon mal weiter.
Wisst ihr vielleicht auch noch, ob ein Schausteller überhaupt irgendwo einen Wohnsitz anmelden muss? Oder gelten für ihn die Meldegesetze nicht?

Danke schon mal!
HIMI
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#5

29.07.2008, 09:58

doch, der muß amtlich irgendwo gemeldet sein. Und je nach Art des Gewerbes ist der Schausteller im allgemeinen auch "nur" während der Saison auf Achse.
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zamie
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#6

29.07.2008, 10:10

Ok, vielen Dank!
Dann leg ich mal los.
GV Alt
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#7

31.07.2008, 00:03

Es drängt sich u.U. die Vermutung auf, daß der Schu. auf dem einen oder anderen Fest (Schützenfest, Kirmes usw.) in der Nähe seines Heimatortes mit seinem Schausteller-Betrieb anwesend ist.

Eine Nachfrage bei den umliegenden Gemeinden, wann und welche Feste dort in diesem / nächsten Jahr stattfinden, könnte die Sache terminlich einschränken.

Über die Veranstalter der Feste (Schützenvereine, Gemeindeverwaltung) könnte dann abgefragt werden, ob sich der Schu. mit einem Stand angemeldet hat. - So könnte man ihn evtl. irgendwann kriegen.
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