Ich bekomme hier echt die Krise, folgender Fall:
Schuldner hat e.V. abgegeben, dort hat er angegeben
1. dass das Bräunungsgerät an Herrn XY (Anschrift sei unbekannt) zur Sicherheit übereignet sei
2. er monatliche Einnahmen in höhe von EUR 6. - 7.000,-- hat.
3 die Abendkasse ebenfalls an Herrn XY abgetreten ist.
Kann ich hier denn eine Ergänzung verlangen, in welcher Höhe alles abgetreten ist und wann dies getilgt ist ?
Ich möchte nicht aufgeben, kann doch nicht sein, dass man da nichts pfänden kann.
Schuldner betreibt Sonnenstudio
- Darkeyes
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 326
- Registriert: 09.07.2007, 17:58
- Beruf: ReFa (wieder im Dienst!!)
- Wohnort: Stuttgart
- Kontaktdaten:
Es kann doch nicht sein, dass das Sonnenstudio nur EIN Bräunungsgerät hat oderTigerle hat geschrieben: 1. dass das Bräunungsgerät an Herrn XY (Anschrift sei unbekannt) zur Sicherheit übereignet sei
Wenn nicht, dann müsste noch geklärt werden, was nun mit den anderen Sonnenbänken ist.
[url=http://ticker.7910.org/deu][img]http://ticker.7910.org/as1cAbax03-0012MDAwMTUwbHwwMDgxMzVsfERpZSBad2Vpc2Fta2VpdCBo5Gx0IHNjaG9u.gif[/img][/url]
- Darkeyes
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 326
- Registriert: 09.07.2007, 17:58
- Beruf: ReFa (wieder im Dienst!!)
- Wohnort: Stuttgart
- Kontaktdaten:
Ach so....
Ich würde evtl. noch versuchen, den Herrn XY anzuschreiben und ihn fragen, wie hoch seine Forderung noch sei und wie lange es noch dauern könnte, bis die Forderung beglichen ist....
vielleicht besteht doch noch hoffnung auf ner Anschlusspfändung??
Ich würde evtl. noch versuchen, den Herrn XY anzuschreiben und ihn fragen, wie hoch seine Forderung noch sei und wie lange es noch dauern könnte, bis die Forderung beglichen ist....
vielleicht besteht doch noch hoffnung auf ner Anschlusspfändung??
[url=http://ticker.7910.org/deu][img]http://ticker.7910.org/as1cAbax03-0012MDAwMTUwbHwwMDgxMzVsfERpZSBad2Vpc2Fta2VpdCBo5Gx0IHNjaG9u.gif[/img][/url]
- PeeDee
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1689
- Registriert: 29.01.2007, 17:13
- Beruf: ReFa
- Software: Advoware
- Wohnort: Troisdorf
Nur weil der angibt, auf dem Konto sei nix, muss das noch lange nicht so sein.
Ich hab da so maches "Wunder" erlebt...
Ich hab da so maches "Wunder" erlebt...
Mir kann man nicht kündigen - Sklaven müssen verkauft werden
Die Welt ist ein Irrenhaus... und ich sitz in der Zentrale
Die Welt ist ein Irrenhaus... und ich sitz in der Zentrale
- Tigerle
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3584
- Registriert: 30.01.2008, 09:20
- Beruf: Wirtschaftsassistenin/selbständige ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Augsburg
das hätte ich ja gemacht, aber der Schuldner hat im e.V. Protokoll angegeben, er würde nicht wissen, wo dieser Herr XY wohnt.Darkeyes hat geschrieben:Ach so....
Ich würde evtl. noch versuchen, den Herrn XY anzuschreiben und ihn fragen, wie hoch seine Forderung noch sei und wie lange es noch dauern könnte, bis die Forderung beglichen ist....
vielleicht besteht doch noch hoffnung auf ner Anschlusspfändung??
- Tigerle
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3584
- Registriert: 30.01.2008, 09:20
- Beruf: Wirtschaftsassistenin/selbständige ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Augsburg
so ein Wunder hatte ich leider bisher noch nie.PeeDee hat geschrieben:Nur weil der angibt, auf dem Konto sei nix, muss das noch lange nicht so sein.
Ich hab da so maches "Wunder" erlebt...
Aber dann werde ich wohl dies machen
wie handhabt denn der Schuldner die "Abtretung der Abendkasse" an den verschwundenen Herrn XY? vermutlich doch gar nicht. Der Schuldner soll mal die Abtretung nachweisen, und wie das konkret abläuft!
Ansonsten würde ich schlicht einfach mal Kassenpfändung beantragen. Das würde vielleicht auch den verschwundenen Herrn XY wieder auftauchen lassen.
Immer aber auch der Frage nachgehen, ob die Abtretung, wenn sie denn vorgelegt werden kann, nicht angegriffen werden kann, denn das wäre nicht der erste Fall, wo sich bei näherer Betrachtung zeigen könnte, daß die Abtretung den einzigen Zweck verfolgt, die Einnahmen vor dem Gläubigerzugriff zu sichern und dem Schuldner beispielsweise auf die Art zu erhalten.
Etwa in der Weise, daß er von Herrn XY mit dem Einzug bei sich selbst bevollmächtigt ist und auch das Konto verwaltet, auf das die abgetretene Abendkasse eingezahlt wird.
Ansonsten würde ich schlicht einfach mal Kassenpfändung beantragen. Das würde vielleicht auch den verschwundenen Herrn XY wieder auftauchen lassen.
Immer aber auch der Frage nachgehen, ob die Abtretung, wenn sie denn vorgelegt werden kann, nicht angegriffen werden kann, denn das wäre nicht der erste Fall, wo sich bei näherer Betrachtung zeigen könnte, daß die Abtretung den einzigen Zweck verfolgt, die Einnahmen vor dem Gläubigerzugriff zu sichern und dem Schuldner beispielsweise auf die Art zu erhalten.
Etwa in der Weise, daß er von Herrn XY mit dem Einzug bei sich selbst bevollmächtigt ist und auch das Konto verwaltet, auf das die abgetretene Abendkasse eingezahlt wird.
ich glaub mich knutscht ein Elch