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Verfasst: 24.07.2008, 11:33
von Refa_Cologne_M
naja sind meistens zumindest so, hatte auch schon einen, der partout nicht von sich aus weiterleiten wollte ..... naja geht aber notfalls halt auch durch eigenes beauftragen ... nur manchmal mühselig immer den zuständigen GVZ zu finden *fg*

Verfasst: 24.07.2008, 11:37
von jenniver
gkutes hat geschrieben:gibt es wirklich eine begrenzung auf DREI drittschuldner?
Nein, m.W. gibt es keine Begrenzung. Aber das hat steffi auch nicht gesagt,
hier sind es drei DS.

Verfasst: 24.07.2008, 11:40
von gkutes
achso... also in diesem falle DIE drei... dann hatte ich das missverstanden.
gut. hatte schon einen mittelmäßigen schock bekommen ;)

Verfasst: 24.07.2008, 11:47
von _steffi_
Tschuldigung für den falschen Ausdruck :oops:

Verfasst: 24.07.2008, 11:52
von Bob
Es gibt keine Beschränkung auf 3 Drittschuldner, allerdings kann es zu einer Zwischenverfügung wg. vermuteter Blindpfändung kommen, wenn ich mehr als 3 Banken pfände ohne anzugeben, dass ich weiß, dass dort Konten vorhanden sind.

Verfasst: 24.07.2008, 14:09
von hannah81
hm, also ich hab von 6 konten 5 kontonummern. aber ihr meint, ich solle die nicht mit angeben, falls noch weitere konten bestehen sollten?! oder soll ich die nummern mit angeben?

Verfasst: 24.07.2008, 14:14
von Kasimir1603
Du kannst sie mit angeben. Ich würde jedoch schreiben

folgende Konto-Nr. .... sowie sämtliche ggf. weiteren Konten

Verfasst: 24.07.2008, 14:19
von hannah81
Kasimir1603 hat geschrieben:Du kannst sie mit angeben. Ich würde jedoch schreiben
folgende Konto-Nr. .... sowie sämtliche ggf. weiteren Konten

ok danke. so in etwa hab ich mir das auch vorgestellt :)

Verfasst: 24.07.2008, 14:43
von Moni82
So mach ich das auch immer... die Konten angeben... damit die nich erst lange suchen müssen und dann noch dazu schreiben "und eventuell weitere bestehenden Konten etc."