Haftbefehl vollstrecken...

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Dine75
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#11

13.08.2009, 07:58

Mal kurz eine andere Frage. Was für Erfolgs-Erfahrungen habt ihr denn mit dem Pfändungs- und Verhaftungsauftrag? Wir machen bisher nur einen reinen Verhaftungsauftrag, da ist z.B. keine Taschenpfändung bei.
Mistfratz
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#12

13.08.2009, 13:11

Vielen Dank! Dann mach ich das jetzt so. Danke!
AzubineNRW
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#13

18.01.2018, 16:05

Hallo,

gibt es zum Auftrag auf Vollstreckung eines Haftbefehls mittlerweile einen Pflichtvordruck oder können die obigen Formulierungen noch immer verwendet werden?

Vielen Dank.
ZVler
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#14

18.01.2018, 16:12

In dem Formular kann man ja das Modul zur Verhaftung anklicken. Schau dir das Formular nochmal an, da ist ein extra Modul zum Verhaftungsauftrag. Ich habe eben auch nur das beantragt, was zur Verhaftung nötig war. Die alten Formulare gelten daher nicht mehr denke ich. Das funktioniert nur noch wenn man Räumungstitel o. ä. hat, weil man die Räumung eben mit dem Formular nicht vollstrecken kann.
:wippe
Jenine98
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#15

17.12.2018, 15:56

Hallo, habe mal eine Frage zu dem Thema, kreuzt ihr im Modul K (bei Verhaftungsantrag) nochmal die gleichen Punkte an wie im Antrag oder lasst ihr die frei, weil es bereits mitgeteilt wurde? Habe leider nichts zu dem Thema gefunden
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Anahid
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#16

17.12.2018, 16:13

Ich kreuz Modul K niemals ein, es sei denn, ich hab Hinweise darauf, dass hier irgendwas Pfändbares vorhanden ist.
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Laska
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#17

18.12.2018, 12:39

Jenine98 hat geschrieben:
17.12.2018, 15:56
Hallo, habe mal eine Frage zu dem Thema, kreuzt ihr im Modul K (bei Verhaftungsantrag) nochmal die gleichen Punkte an wie im Antrag oder lasst ihr die frei, weil es bereits mitgeteilt wurde? Habe leider nichts zu dem Thema gefunden
Ich kreuze Modul K auch nicht an... wir wollen ja die VAK haben.^^
Liebe Grüße

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