Schuldner wurde in 07 Restschuldbefreiung angekündigt

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Jara
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#1

15.07.2008, 09:50

Hallo zusammen,

ich habe im Rahmen der ZV jetzt Kenntnis erlangt, dass Schuldner bereits am 20. Februar 2007 Restschuldbefreiung angekündigt wurde, d. h. er hat Insolvenz angemeldet!

Nun soll die Forderung noch angemeldet werden, dass eine Gebühr entsteht, weiß ich!

Wie läuft das praktisch? Schreibe ich Insolvenzverwalter an und bitte um Übermittlung der Unterlagen (also ERöffnungsbeschluss, Anmeldungsformular etc.)?
Oder melde ich formlos an?
kann ich ja aber eigentlich nicht, da ich nicht weiß bis wann ich Zinsen berechnen kann, da ich keine Unterlagen habe...

Wie geht das jetzt weiter?
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GuterJunge
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#2

15.07.2008, 09:56

also schau im inet nach ob du dort etwas findest dann weißt du das mit der Zinsberechnung ... ob eine Anmeldung überhaupt noch möglich ist , ist auch fraglich ... kann schon zu spät dafür sein nachträglich anzumelden
HIMI
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#3

15.07.2008, 10:02

melde dich mal bei Insoverwalter und frage nach.
ich glaub mich knutscht ein Elch
Mella
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#4

15.07.2008, 10:06

Ich glaube Forderungen können nachträglich nur bis vor dem Schlusstermin angemeldet melden; müsste also eigentlich schon zu spät sein. Aber melde Dich mal beim InsoVerwalter.
Jara
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#5

15.07.2008, 10:57

Dass nur bis zum Schlusstermin angemeldet werden kann, stimmt!

Aber mir war eben gar nicht so klar, dass der vorbei sein muss... :oops:
Das ist doch sicher, oder???

Dann brauche ich mich ja auch eigentlich nicht mehr beim Insolvenzverwalter melden...!
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blackcat
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#6

15.07.2008, 12:46

Ist die Forderung denn nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden?
Wenn ja, seid ihr doch Neugläubiger und könnt weiter vollstrecken, sofern es überhaupt Erfolgsaussichten gibt.
Auch nach der Wohlverhaltensperiode bleibt eure Forderung bestehen und ihr könnt erneut vollstrecken.

Hab ich auch hier gelernt...
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HIMI
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#7

15.07.2008, 12:50

richtig: von wann ist euer Titel? Ist er ganz neu?
ich glaub mich knutscht ein Elch
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Strubbel
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#8

15.07.2008, 20:19

Erinnert ihr euch in dem Zusammenhang noch an mein Problem? *liebguck* Kann vielleicht nochmal jemand in meinem Thread schauen? Es soll nämlich jetzt die Versagung der Restschuldbefreiung beantragt werden und ich weiß leider bisher nicht, ob wir das überhaupt können oder nicht. :thx :thx :thx

;)
[quote][b]It´s better to burn out than to fade away... (Kurt Cobain)[/b][/quote]
Jara
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#9

16.07.2008, 08:59

Hallo,

danke für den Hinweis, aber die Forderung ist vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden, das habe ich geprüft!

Also ich werde den Insolvenzverwalter wohl einfach mal anschreiben. Scheint mir das einzig vernünftige!

Vielen Dank!
Jara
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#10

16.07.2008, 09:13

habe eben telefonisch in Erfahrung gebracht, dass der Schlusstermin vorbei ist, Schlussrechnung erteilt... Verfahren ist masselos.

Dann haben wir wohl einfach Pech gehabt, oder?

Unsere Mandantin würde diesen Schuldner gerne noch etwas "ärgern", aber wie?
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