Insolvenzforderung auch beim VORLÄUFIGEN Insolvenzverwalter?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Ninja
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#1

02.07.2008, 13:26

Hallo Ihr!
Kann mir jemand sagen ob ich eine Insolvenzforderung auch bei einem vorläufigen Insolvenzverwalter anmelden kann? Normal schon oder weil der ja dann auch meistens bestimmt wird oder nicht? Bin mir jedoch nicht so sicher...
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Mella
Foren-Praktikant(in)
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#2

02.07.2008, 13:28

Angemeldet wird doch nur, nachdem das Verfahren eröffnet wurde. Und dann wird doch ein Insolvenzverwalter bestimmt!

So kenn ich es zumindest nur!
HIMI
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#3

02.07.2008, 13:31

genau. Du kannst ihn aber schon mal vom Vorhandensein der Forderung informieren, dann seid ihr auf jeden Fall unter denen, die zur Anmeldung der Forderung aufgefordert werden.
Ich mache das immer so. Sicher ist sicher.
ich glaub mich knutscht ein Elch
Autotextkönigin
Daueraktenbearbeiter(in)
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#4

02.07.2008, 21:42

Genauso, wie HIMI es geschrieben hat, ist es richtig. Vorherige Anmeldungen sind unwirksam und müssen nach Eröffnung ggf. nochmal hingeschickt werden.
Liebe Grüße
Autotextkönigin - Wer den gleichen Text zweimal schreibt kennt die F3-Taste noch nicht
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