EV Schuldner bezieht ALG II

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Mella
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#1

02.07.2008, 09:41

Hallo,

ich habe eine Schuldnerin, die in ihrer EV vom 04.05.2007 angibt ALG II von der Stadt zu beziehen. Ich hatte jetzt mal die Stadt angeschrieben und nachgefragt, ob die Schuldnerin dort immer noch ALG II erhält (haben wir bei der Agentur für Arbeit auch schon mal gemacht und sogar eine Antwort bekommen) um eventuell eine Nachbesserung der EV beantragen zu können. Allerdings hat die Stadt sich jetzt auf die §§ 67 ff SGB III berufen und die Auskunft verweigert.

Könnt Ihr mit einen Tipp geben, wie ich hier weiter komme? Sollte ich eventuell einen Pfüb beantragen und die Stadt als DS nehmen? Dann müssen sie mir ja eine Auskunft geben, oder?
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Bibi
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#2

02.07.2008, 09:47

Ich würde die 3 Jahre abwarten und Anfang Mai 2010 nen neuen Kombi-Antrag stellen. Selbst wenn Du jetzt nen Pfüb machst, gibt Dir die das Arbeitsamt nur über den aktuellen Stand Auskunft. Das Amt ist nicht verpflichtet Dir mitzuteilen, wenn die Schuldnerin wieder arbeiten geht. D. h. Du müsstest regelmäßig nachfragen. Das ist zuviel Aufwand und bringt meist nichts.

Du könntest aber noch versuchen die Schuldnerin direkt anzuschreiben und um Mitteilung des aktuellen standes evtl. mit Übersendung des aktuellen Bescheides zu bitten. Für den Fall das sie nichts tut, kannst Du zwar die Pfändung ankündigen, aber da sie auch wissen wird ,das ALG II unpfändbar ist, wird das nicht viel nützen.

Ich kann Dir daher nur raten - so traurig das ist - die dreijährige Wartefrist abzuwarten.
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puppa2402
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#3

02.07.2008, 09:50

:zustimm
Ich würde hier auch eher abwarten und im Juli 2010 eventuell mal beim Schuldnerverzeichnis anfragen, ob eine neue EV vorliegt. Wenn dann nichts sein sollte, würde ich einen neuen Kombi-Auftrag stellen. Es bringt ja dem Mandanten nichts, wenn man nur weitere unnötige Kosten verursacht und nichts für ihn dabei rumkommt. Zum Teufel mit den Schuldnern. Die wissen leider genau, wie sie sich vor Zahlungen drücken können. :roll:
Liebe Grüße
puppa

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HIMI
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#4

02.07.2008, 10:13

Den PfÜB kannst Du dir sparen, Geldverschwendung wg unpfändbar

Was ist sie denn von Beruf? Du könntest zB unter Hinweis auf den verbesserten Arbeitsmarkt EV gem 903 ZPO beantragen. Glaubhaftmachtung unter Beifügung von Stellenanzeigen etc.
ich glaub mich knutscht ein Elch
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#5

02.07.2008, 10:15

Hat sie ein Konto?? Pfänden... und ab und an ma bei der Bank anrufen und fragen, was da so raufgeht. Und wenn Gehalt raufgeht, dann weißt ja Bescheid.
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Smilie
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#6

02.07.2008, 10:17

Ich würde auch die Wartefrist abwarten. Ist wohl besser, als unnütz Geld in die Sache zu stecken...
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#7

02.07.2008, 10:48

Smilie, das seh ich auch so.

Sofern die Schuldnerin ein Konto hat, könnte man natürlich pfänden und nach Zustellung an die Bank der Schuldnerin mitteilen, dass sie ja auch die Forderung in Raten abtragen kann und dafür die Pfändung für ruhend erklärt wird (dann kommt sie an ihr Konto wieder ran). Wär ne Möglichkeit...habe hier auch mehrere Vorgänge, da zahlen die Schuldner 20,00 € im Monat ab, ist besser als gar nix!

Aber leider gehen darauf nicht alle ein...und ob sich das lohnt, kann man ja nie im Voraus sagen...
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#8

02.07.2008, 10:54

Außerdem besteht die Möglichkeit, dass sie zum zuständigen AG rennt und Pfändungsschutz beantragt (wenn sie noch immer ALG II bekomm). Dann habt Ihr auch nichts gewonnen.
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#9

02.07.2008, 11:14

Sie ist Kosmetikerin. Wie da der Arbeitsmarkt derzeit aussieht weiß´ ich nicht.

Sie hat - laut EV - kein Konto. Sie ist ledig.

Ratenzahlung in Höhe von 50,00 Euro monatlich hatten wir ihr schon angeboten. Allerdings hat sie sich gar nicht gemeldet.

Tja, dann werd ich die Sache wohl weiterverfristen müssen.

Danke aber schon mal
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#10

02.07.2008, 11:16

Würde ich auch machen.
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