Arbeitsgerichtsprozess / Insolvenz des Arbeitgebers

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
samara
Foreno-Inventar
Beiträge: 2153
Registriert: 13.03.2007, 15:46
Wohnort: lotte
Kontaktdaten:

#1

02.07.2008, 08:04

Hi! Wir haben gerichtlich für unseren MA Lohnansprüchge geltend gemacht. Nach Einreichen der Klage meldete sich der Gegner bei unserem MA und meinte, er hätte Insolvenz angemeldet. Was sollten wir in einem solchen Fall mit der Klage machen? War es unsere Pflicht gewesen, vor dem Einreichen der Klage in Erfahrung zu bringen, ob der Arbeitgeber insolvent ist??? HILFE!!!! :(
Mella
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 47
Registriert: 11.04.2008, 10:30
Wohnort: Westliches Münsterland

#2

02.07.2008, 09:14

Wann hat er denn Insolvenz angemeldet? Ist das Verfahren schon eröffnet?

Wir hatten vom Gericht dann schon mal die Mitteilung bekommen, dass das Verfahren zunächst unterbrochen ist.
Benutzeravatar
puppa2402
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 810
Registriert: 30.04.2008, 12:14
Wohnort: Erkrath

#3

02.07.2008, 09:18

Dann wird das Verfahren unterbrochen und Du kannst die Lohnforderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Außerdem gibt es glaub ich für den Fall für den Arbeitnehmer vom Arbeitsamt Insolvenzgeld. Vor einreichen einer Klage musst Du nicht in Erfahrung bringen, ob der Gegner vielleicht Insolvenz angemeldet hat. Wäre ja noch schöner. Da würde ja keiner mehr klagen, weil viel zu viel Zeit ins Land geht.
Liebe Grüße
puppa

Ein Tag ohne Lächeln ist ein verlorener Tag!!!!

Bild

Bild
Antworten