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Abzweigung oder PfüB bei AA?

Verfasst: 02.06.2008, 13:53
von SpreewaldReno
Hallo,

äh, ich möchte Unterhalt vollstrecken, der Schuldner bezieht wohl ALG I.

Ich überlege jetzt, ob es sinnvoll ist, einen Antrag auf Abzweigung gem. § 48 SGB I bei der Arbeitsagentur zu stellen oder ob ich mit einem PfüB besser komme..

Hat jemand Erfahrungswerte auf die er zurückgreifen kann?

Vielen Dank
Jana

Verfasst: 29.08.2008, 11:09
von Möni
Hallo!

Mit der Abzweigung kannst Du nur laufenden(!) Unterhalt pfänden. Mit dem PfüB kannst Du auch Rückstände pfänden.