Drittschuldner bei PFÜB

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
wayona
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#1

02.04.2008, 14:03

kann ich in einem PFÜB auch verschiende drittschuldner wählen? also einemal ne bank, wo nen mietkonto gepfändet werden soll und noch dazu einzelne mieter als drittschuldner benennen?

hat jemand nen beispiel für mich?
StineP

#2

02.04.2008, 14:05

Kannst du..

Würde das immer so machen:

1. Bank (DS)

Pfändung der Bankguthaben

2. Arbeitgeber (DS)

Pfändung Gehalt


etc.
wayona
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#3

02.04.2008, 14:06

ich muß also nur genau bezeichnen, welchen anspruch ich bei welchen DS pfänden will (also miete, guthaben, gehalt, etc.)?
StineP

#4

02.04.2008, 14:09

Natürlich. Das machst du doch sonst auch in nem Pfüb. Oder nicht?? *gg

Du kannst dir die Vorlagen aus deinem Programm einfach zusammenbauen.

Musst bloß drauf achten, dass du das vernünftig auflistest.
wayona
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#5

02.04.2008, 14:17

supi, chefe meinte nämlich ich müsste zwei machen ....
ich mach das jetzt einfach so, wie ich denke ... ;-)
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blackcat
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#6

02.04.2008, 14:24

Wenn du zwei PfÜBs machst, fallen ja auch zweimal die 15,- € GK an.
Das wäre nicht so geschickt.

Auf jeden Fall nur einen machen. Du kannst so viele DS wie du möchtest rein schreiben. Bis 8 DS ist es eigentlich kein Problem.
StineP

#7

02.04.2008, 14:25

Um Gottes Willen :)

Sag Chef mal, dass Ihr so ne Menge Geld spart.. Also, mindestens 15 € GK ;)
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butterflybabe
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#8

02.04.2008, 14:45

Also, mindestens 15 € GK
Und noch einmal Rechtsanwaltskosten, die fallen ja auch bei jedem Pfüb gesondert an.
NiTa
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#9

02.04.2008, 14:47

Naja, des mit den RA-Kosten wird er nicht so toll finden, dass ist ja sein Geld
[font=Tahoma]Glück ist jeder neue Morgen, Glück ist bunte Blumenpracht,
Glück sind Tage ohne Sorgen, Glück ist, wenn man fröhlich lacht.[/font]
StineP

#10

02.04.2008, 15:07

Wenn man mit so ner Einstellung mal nen Mandanten hat, der ein bisschen Ahnung von Gebührenrecht hat, hat der RA ein Problem.
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