kann ich in einem PFÜB auch verschiende drittschuldner wählen? also einemal ne bank, wo nen mietkonto gepfändet werden soll und noch dazu einzelne mieter als drittschuldner benennen?
hat jemand nen beispiel für mich?
Drittschuldner bei PFÜB
Kannst du..
Würde das immer so machen:
1. Bank (DS)
Pfändung der Bankguthaben
2. Arbeitgeber (DS)
Pfändung Gehalt
etc.
Würde das immer so machen:
1. Bank (DS)
Pfändung der Bankguthaben
2. Arbeitgeber (DS)
Pfändung Gehalt
etc.
Natürlich. Das machst du doch sonst auch in nem Pfüb. Oder nicht?? *gg
Du kannst dir die Vorlagen aus deinem Programm einfach zusammenbauen.
Musst bloß drauf achten, dass du das vernünftig auflistest.
Du kannst dir die Vorlagen aus deinem Programm einfach zusammenbauen.
Musst bloß drauf achten, dass du das vernünftig auflistest.
- blackcat
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Wenn du zwei PfÜBs machst, fallen ja auch zweimal die 15,- € GK an.
Das wäre nicht so geschickt.
Auf jeden Fall nur einen machen. Du kannst so viele DS wie du möchtest rein schreiben. Bis 8 DS ist es eigentlich kein Problem.
Das wäre nicht so geschickt.
Auf jeden Fall nur einen machen. Du kannst so viele DS wie du möchtest rein schreiben. Bis 8 DS ist es eigentlich kein Problem.
Um Gottes Willen
Sag Chef mal, dass Ihr so ne Menge Geld spart.. Also, mindestens 15 € GK
Sag Chef mal, dass Ihr so ne Menge Geld spart.. Also, mindestens 15 € GK
- butterflybabe
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- Registriert: 30.04.2007, 12:40
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Wohnort: Bayern
Und noch einmal Rechtsanwaltskosten, die fallen ja auch bei jedem Pfüb gesondert an.Also, mindestens 15 € GK
Naja, des mit den RA-Kosten wird er nicht so toll finden, dass ist ja sein Geld
[font=Tahoma]Glück ist jeder neue Morgen, Glück ist bunte Blumenpracht,
Glück sind Tage ohne Sorgen, Glück ist, wenn man fröhlich lacht.[/font]
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Wenn man mit so ner Einstellung mal nen Mandanten hat, der ein bisschen Ahnung von Gebührenrecht hat, hat der RA ein Problem.