Mehrere Schuldner, Forderungskonto

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Day
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#1

19.03.2008, 10:42

Guten morgen ihr Lieben,

mein problem ist folgendes:

ich habe hier 3 schuldner. alle 3 wurden als gesamtschuldner verurteilt, unseren Kfb zu bezahlen.

Gegen schuldner 1 haben wir ZV durchgeführt, erfolglos. gegen schuldner 2 wurde eine kontopfändung erwirkt, ebenfalls erfolglos. schuldner 3 haben wir noch nichts gemacht, da dieser in der JVA sitzt.

wollt jetzt mal mein forderungskonto aktualisieren, neue zahlungen etc. eingeben. müssen alle 3 schuldner für die jeweiligen positionen (z.B. schuldner 1 zv) aufkommen oder nur der tatsächliche schuldner?

als ich eben eine freundin gefragt hatte, meinte diese, dass alle für die gesamtforderung (HP + Zinsen + Kosten + Gebühren) aufkommen müssen. Klingt für mich net ganz so logisch.

Was meint ihr?

Vielen lieben dank im Voraus
rosa

#2

19.03.2008, 10:56

jeder haftet!!! auch wenn du nur gegen einen 10 mal vollstreckst , kannst du das beim andern wieder rein holen!!
NiTa
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#3

19.03.2008, 10:57

:zustimm Immi
[font=Tahoma]Glück ist jeder neue Morgen, Glück ist bunte Blumenpracht,
Glück sind Tage ohne Sorgen, Glück ist, wenn man fröhlich lacht.[/font]
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Day
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#4

19.03.2008, 10:58

wow das hätt ich jetzt echt net gedacht, dass das so stimmt. vielen dank. das ist ja klasse. juhuu.

LG
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Anke73
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#5

19.03.2008, 11:49

ich muss Immi hier auch zustimmen. Hatte die gleiche Sache bei uns auch. Da haben wir 2 Schuldner und gegen jeden mal vollstreckt. Aber die Kosten müssen beide gesamtschuldnerisch zahlen.

LG und viel Spaß :wink1
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monk
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#6

19.03.2008, 22:12

Hallo Day, Bild

wenn bisher eure Vollstreckungsversuche gegen Schuldner 1 und Schuldner 2 erfolglos geblieben sind, mach doch weiter bei Schuldner 3. Warum habt ihr da noch nichts gemacht ... nur weil der in der JVA sitzt? Bild Na dann doch erst recht. Bei dem hast du die Möglichkeit sein Eigengeld zu pfänden. Dieses unterliegt nicht den Pfändungsbeschränkungen nach § 850 c ZPO. In ca. 90 % der Fälle klappt das, weil fast jeder hinter "schwedischen Gardinen" einer Tätigkeit nachgeht.

Schau auch mal hier: http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=12 ... c&start=10


Liebe Grüße und ran :andiearbeit
Mancher wartet bis die Zeit sich wandelt, mancher andere
sieht die Chance und handelt!
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Day
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#7

20.03.2008, 09:24

Hey monk,

beim 3. schuldner hatten wir nichts gepfändet, weil wie gesagt, er in der JVA sitzt und 2. weil er die EV letztes jahr abgegen hatte. hatte ich vergessen zu erwähnen. :oops:

aber ist trotzdem gut zu wissen, dass man noch eventuell was holen kann, selbst wenn der schuldner hinter "schwedischen Gardinen" sitzt. hihi.
Dankeschön.

LG
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