Guten morgen ihr Lieben,
mein problem ist folgendes:
ich habe hier 3 schuldner. alle 3 wurden als gesamtschuldner verurteilt, unseren Kfb zu bezahlen.
Gegen schuldner 1 haben wir ZV durchgeführt, erfolglos. gegen schuldner 2 wurde eine kontopfändung erwirkt, ebenfalls erfolglos. schuldner 3 haben wir noch nichts gemacht, da dieser in der JVA sitzt.
wollt jetzt mal mein forderungskonto aktualisieren, neue zahlungen etc. eingeben. müssen alle 3 schuldner für die jeweiligen positionen (z.B. schuldner 1 zv) aufkommen oder nur der tatsächliche schuldner?
als ich eben eine freundin gefragt hatte, meinte diese, dass alle für die gesamtforderung (HP + Zinsen + Kosten + Gebühren) aufkommen müssen. Klingt für mich net ganz so logisch.
Was meint ihr?
Vielen lieben dank im Voraus
Mehrere Schuldner, Forderungskonto
jeder haftet!!! auch wenn du nur gegen einen 10 mal vollstreckst , kannst du das beim andern wieder rein holen!!
ich muss Immi hier auch zustimmen. Hatte die gleiche Sache bei uns auch. Da haben wir 2 Schuldner und gegen jeden mal vollstreckt. Aber die Kosten müssen beide gesamtschuldnerisch zahlen.
LG und viel Spaß
LG und viel Spaß
Hab Spaß an der Arbeit, dann geht sie Dir leicht von der Hand.
Hallo Day,
wenn bisher eure Vollstreckungsversuche gegen Schuldner 1 und Schuldner 2 erfolglos geblieben sind, mach doch weiter bei Schuldner 3. Warum habt ihr da noch nichts gemacht ... nur weil der in der JVA sitzt? Na dann doch erst recht. Bei dem hast du die Möglichkeit sein Eigengeld zu pfänden. Dieses unterliegt nicht den Pfändungsbeschränkungen nach § 850 c ZPO. In ca. 90 % der Fälle klappt das, weil fast jeder hinter "schwedischen Gardinen" einer Tätigkeit nachgeht.
Schau auch mal hier: http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=12 ... c&start=10
Liebe Grüße und ran
wenn bisher eure Vollstreckungsversuche gegen Schuldner 1 und Schuldner 2 erfolglos geblieben sind, mach doch weiter bei Schuldner 3. Warum habt ihr da noch nichts gemacht ... nur weil der in der JVA sitzt? Na dann doch erst recht. Bei dem hast du die Möglichkeit sein Eigengeld zu pfänden. Dieses unterliegt nicht den Pfändungsbeschränkungen nach § 850 c ZPO. In ca. 90 % der Fälle klappt das, weil fast jeder hinter "schwedischen Gardinen" einer Tätigkeit nachgeht.
Schau auch mal hier: http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=12 ... c&start=10
Liebe Grüße und ran
Mancher wartet bis die Zeit sich wandelt, mancher andere
sieht die Chance und handelt!
Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum!
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- Day
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- Beiträge: 226
- Registriert: 10.05.2006, 15:41
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- Wohnort: Rottenburg
Hey monk,
beim 3. schuldner hatten wir nichts gepfändet, weil wie gesagt, er in der JVA sitzt und 2. weil er die EV letztes jahr abgegen hatte. hatte ich vergessen zu erwähnen.
aber ist trotzdem gut zu wissen, dass man noch eventuell was holen kann, selbst wenn der schuldner hinter "schwedischen Gardinen" sitzt. hihi.
Dankeschön.
LG
beim 3. schuldner hatten wir nichts gepfändet, weil wie gesagt, er in der JVA sitzt und 2. weil er die EV letztes jahr abgegen hatte. hatte ich vergessen zu erwähnen.
aber ist trotzdem gut zu wissen, dass man noch eventuell was holen kann, selbst wenn der schuldner hinter "schwedischen Gardinen" sitzt. hihi.
Dankeschön.
LG