Eine Schulderin hat bei dem GVZ eine Teilzahlung geleistet. Jetzt schickt mir der GVZ den Titel zurück und überweist das Geld.
Meine Frage ist jetzt. Muss der GVZ nicht auch die restliche Forderung einholen bzw. es versuchen und ansonsten einen EV-Termin bestimmen?
GVZ schickt Titel zurück nach Teilzahlung
Ja, der GVZ muss auch wegen der Restforderung vollstrecken.
Vielleicht hat er sich einfach nur "vertan"?
Schick ihm die ZV-Unterlagen mit einer aktuellen Forderungsaufstellung doch einfach wieder zu.
Vielleicht hat er sich einfach nur "vertan"?
Schick ihm die ZV-Unterlagen mit einer aktuellen Forderungsaufstellung doch einfach wieder zu.
Ansich schon. Hat der GVZ etwas dazu geschrieben???
Ich würde den GVZ sonst mal anrufen und fragen, warum die Sache nicht weiter bearbeitet wird. Manche GVZs wollen die Unterlagen aber nicht so lange bei sich liegen haben und schicken schonmal die Titel zurück und ziehen trotzdem weiter das Geld ein.
Ich würde den GVZ sonst mal anrufen und fragen, warum die Sache nicht weiter bearbeitet wird. Manche GVZs wollen die Unterlagen aber nicht so lange bei sich liegen haben und schicken schonmal die Titel zurück und ziehen trotzdem weiter das Geld ein.
- Ciara
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Er hat nichts weiter geschrieben. Ich werde ihn wohl mal anrufen und ihn fragen.
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Wenn er den Titel unvollständig erledigt zurückgibt, dann sollte eigentlich dabeistehen, weshalb. Möglicherweise ist jetzt nichts mehr zu holen. Im Falle eines gestellten Kombi-Antrags wäre dann allerdings die Abnahme der e.V. fällig gewesen. Da bleibt wohl in der Tat nur eine Nachfrage übrig.
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oder hast Du evtl. nur einen Teilauftrag erteilt? Dann wäre es ok, wenn der GVZ den Titel zurückschickt. Ansonsten ist es nicht nachvollziehbar.
Sowas kommt vor?Preußi hat geschrieben:Manche GVZs wollen die Unterlagen aber nicht so lange bei sich liegen haben und schicken schonmal die Titel zurück und ziehen trotzdem weiter das Geld ein.
Die GVZs vermerken doch auf dem Original-Titel, wenn der Schuldner Zahlungen leistet, außerdem händigt doch der GVZ dem Schuldner bei vollständiger Zahlung den Titel aus!
Anders sieht es natürlich aus, wenn der Gläubiger bzw. dessen Vertr. mit dem Schuldner eine Ratenzahlung schließt, dann muss der GVZ ja nichts mehr tun, seine Arbeit ist erledigt, er schickt den Titel an den Gläubigervertr. und dieser prüft, ob der Schuldner seine Raten leistet bzw. leitet erneut die ZV ein, wenn dies nicht der Fall ist.
Hab Ihr, Ciara, vielleicht einen solchen Fall? Dann hat der GVZ -meiner Meinung nach- nichts falsch gemacht, zumindest dann, wenn ihr ihm gesagt habt, dass Ihr mit dem Schuldner nun Raten vereinbart habt.
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Nein, ich hab keinen Teilauftrag erteilt. Ganz normaler Kombi-Auftrag. Er schrieb halt nur, dass ein Teil bezahlt wurde und, dass die Schuldnerin glaubhaft machte, die Forderung innerhalb 6 Monaten tilgen zu können.
Werd den mal anrufen. Hab da gleich noch die nächste liegen. Die hat auch einfach den Titel zurückgeschickt, weil der Schuldner nie angetroffen wurde. Hab aber Kombi-Auftrag draussen.
Werd den mal anrufen. Hab da gleich noch die nächste liegen. Die hat auch einfach den Titel zurückgeschickt, weil der Schuldner nie angetroffen wurde. Hab aber Kombi-Auftrag draussen.
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Nein, wir machen währenddessen keine Ratenzahlungsvereinbarungen. Die schicken wir direkt zum GVZ, damit die dort die Raten zahlen, weil wir eben nicht wollen, dass der Auftrag so endet. Wenn der dann nämlich nicht zahlt muss ich wieder alles losschicken und es werden so wieder Kosten verursacht.Hab Ihr, Ciara, vielleicht einen solchen Fall? Dann hat der GVZ -meiner Meinung nach- nichts falsch gemacht, zumindest dann, wenn ihr ihm gesagt habt, dass Ihr mit dem Schuldner nun Raten vereinbart habt.
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Vielleicht habt ihr in euren Kombi-Aufträgen nicht drin stehen, dass der GVZ zur Entgegennahme von Ratenzahlungen berechtigt ist und deswegen hat er euch den Titel und die Unterlagen zurückgesandt mit dem "versteckten" Hinweis, die Ratenzahlungen selber zu kontrollieren.