Pfändungs -und Überweisungsbeschluss

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Knuti
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#1

10.03.2008, 22:27

An alle Pfändungsasse :)
Folgender Sachverhalt: Taschenpfändung beim Schuldner erfolglos, allerdings haben wir eine Mitteilung von Dritten erhalten, dass der Schuldner in Arbeit steht. Arbeitgeber ist uns bekannt und des Weiteren sind uns auch noch seine Bankdaten bekannt. Meine Frage: Kann ich in nur einem PfüB gleichzeitig eine Kontopfändung und eine Lohnpfändung machen? Oder muss ich doch zwei seperate Pfüb’s machen. Danke für eure Hilfe!!!!!

Bitte nehmt es mir nicht übel, wenn mein Anliegen hier im Forum vielleicht schon mal Thema war und ich es nicht gefunden hab, hab nur ne lahme Internetverbindung und teilweise seeeeehr stockend, dass es sehr mühsehlig ist, alles zu durchpfosten :cry:
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monk
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#2

10.03.2008, 22:31

Das kannst du m. E. alles in einem Pfüb machen. Ich hatte das auch schon und bei uns hat es keine Probleme gegeben.
Mancher wartet bis die Zeit sich wandelt, mancher andere
sieht die Chance und handelt!
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sunshine24
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#5

10.03.2008, 22:58

Ich würde auch sagen, dass du alles in einem Pfüb machen kannst.
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
Pauline007
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#6

11.03.2008, 07:03

:dafuer Hallo Ich mach das auch immer in einem pfüb....
[color=#BF00BF]Pauline 007[/color]
StineP

#7

11.03.2008, 07:12

Kann mich den anderen nur anschließen.

Du kannst das zusammen in einem Pfüb machen.

Am besten den ersten DS und den Anspruch genau begründen, dann den zweiten DS und den Anspruch begründen und dann beantragen, die gleichzeitig zuzustellen. Ist immer besser, sowas gleichzeitig zu machen.


Formulierung hierzu:

"Es wird ausdrücklich gebeten, nach Erlass des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses diesen den verschiedenen Drittschuldnern gleichzeitig – und nicht nacheinander – zuzustellen. Entsprechende Überstücke sind beigefügt"
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blackcat
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#8

11.03.2008, 07:59

Und was passiert, wenn beide gleichzeitig zahlen?
Überweise ich die Differenz einfach zurück?
Bärchen

#9

11.03.2008, 08:03

@Blackcat
Ja, eine Überzahlung muss natürlich erstattet werden.

Hatten wir letztens hier. Haben erst einen Pfüb wegen Bankguthaben gemacht. Bank teilte darauf hin, dass im Augenblick nichts zu holen sei. Danach hatten wir den GV beauftragt, der hat Raten kassiert und die Bank meinte nach 2 Wochen auch, dass die Guthaben auskehren können. So hatten wir von 2 Seiten Geld bekommen und hinterher gab es eine Überzahlung. Die wurde dann ausgezahlt.
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