Hallo
Habe eine InsoSache auf dem Tisch und komme nicht weiter. Hoffe Ihr könnt mir helfen.
Habe für unsere Mandantschaft eine Forderung von ca. 32.000,00 EUR zur Tabelle angemeldet (teilweise tituliert). Jetzt habe ich den Tabellenauszug vom InsoGericht erhalten und bin fast vom Stuhl gefallen. Da wurden doch tatsächlich nur ca. 1.200,00 EUR festgestellt und der Rest bestritten.
Was mache ich denn jetzt??? Bestimmt den InsoVerwalter anschreiben und fragen wieso er bestritten hat, oder ??? Verstehe die Welt nicht mehr...
Forderung vom InsoVerwalter bestritten
ja, du musst beim Inso-Verwalter nachfragen, wieso er bestreitet. Wenn ein Teil eurer Forderung bereits tituliert ist, muss ja mindestens dieser Teil auf jeden Fall festgestellt werden.
Da kannst Du einfach einen "Zweizeiler" an den Inso-Verwalter machen mit der Bitte um Mitteilung der Gründe, weshalb nicht festgestellt wurde.
Da kannst Du einfach einen "Zweizeiler" an den Inso-Verwalter machen mit der Bitte um Mitteilung der Gründe, weshalb nicht festgestellt wurde.
Hast du die Rechnungen, die nicht tituliert sind, und die Titel alle beigefügt, als Nachweis?
[font=Tahoma]Glück ist jeder neue Morgen, Glück ist bunte Blumenpracht,
Glück sind Tage ohne Sorgen, Glück ist, wenn man fröhlich lacht.[/font]
Glück sind Tage ohne Sorgen, Glück ist, wenn man fröhlich lacht.[/font]
- mysoul1985
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 97
- Registriert: 11.04.2007, 16:55
- Wohnort: NRW
meisten liegt es daran, dass man die forderung nicht genau nachweist. man braucht immer nen titel und diesem im original.
[font=Comic Sans MS]Liebe Grüße
eure Steffi [/font]
eure Steffi [/font]
Der Insolvenzverwalter bestreitet (das ist meine Erfahrung) grundsätzlich all die Forderungen, über die man keinen Titel hat.
FALSCH! und zwar komplett! woher kommen diese ammenmärchen denn immer?!mysoul1985 hat geschrieben:man braucht immer nen titel und diesem im original.
1. man braucht nicht immer einen titel. das geht ja auch gar nicht. nicht jeder, der zur zeit der verfahrenseröffnung eine begründete forderung gegen den insolvenzschuldner hat, hat diesen titulieren lassen.
der forderungsanmeldung sind lediglich belege beizufügen, aus der sich die forderung ihrer höhe und ihrem grunde nach ergibt.
2. hat der BGH schon im Jahr 2005 entschieden, dass die vorlage des originaltitels weder bei der forderungsanmeldung noch im prüfungstermin notwendig ist (urteil vom 01.12.2005, AZ: IX ZR 95/04).
@pasc: wurde die forderung nur vorl. bestritten oder einfach nur bestritten? welcher teil der forderung wurde anerkannt? wenn der nicht titulierte teil der forderung bestritten wurde, muss hier feststellungsklage gegen den bestreitenden im ordentlichen gerichtsverfahren erhoben werden.
- pasc1976
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 451
- Registriert: 25.01.2007, 14:52
- Beruf: ReNo-Gehilfin !
- Wohnort: in der tiefen Eifel
@QueenMum
Die nicht titulierte Forderung wurde nur bestritten. Die titulierte wurde anerkannt. Der Anmeldung hinsichtlich der nicht titulierten Forderung habe ich sämtliche Belege beigefügt (hierbei handelt es sich um Mietrückstände und Schönheitsreparaturen).
Die nicht titulierte Forderung wurde nur bestritten. Die titulierte wurde anerkannt. Der Anmeldung hinsichtlich der nicht titulierten Forderung habe ich sämtliche Belege beigefügt (hierbei handelt es sich um Mietrückstände und Schönheitsreparaturen).
Kann QueenMum nur zustimmen - Titel beifügen ist definitiv nicht erforderlich!
@pasc: da hilft dann wirklich nur die Nachfrage beim Verwalter - oft geht das auch (aber wahrscheinlich hatte ich diesbezüglich immer nur Glück)
@pasc: da hilft dann wirklich nur die Nachfrage beim Verwalter - oft geht das auch (aber wahrscheinlich hatte ich diesbezüglich immer nur Glück)
Viele Grüße
ich
ich
Ich würde dann auch sagen, du frägst am Besten beim Verwalter an.
[font=Tahoma]Glück ist jeder neue Morgen, Glück ist bunte Blumenpracht,
Glück sind Tage ohne Sorgen, Glück ist, wenn man fröhlich lacht.[/font]
Glück sind Tage ohne Sorgen, Glück ist, wenn man fröhlich lacht.[/font]