PFÜB braucht KR????

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
rosa

#1

11.02.2008, 10:05

ich habe (bevor ich krank war) einen PFÜB beantragt... jetzt kam eine Monierung. Es geht hier um eine Kontenpfändung, es wurde an jeden Wort rumgemeckert, was RA-MICRO aber so vorgibt... ich stelle die Änderungen heute abend hier rein...

Jedenfalls wird jetzt gesagt, dass der PÜ nicht erlassen werden kann, wenn die hierfür entstandenen Kosten nicht durch eine Gebührenrechnung nachgewiesen werden.

Auf dem PÜ steht ja die Vergütungsberechnung, so hat das ja immer geklappt.... macht ihr das immer jetzt, dass ihr eine Rechnung über den PÜ beifügt, dass er durch geht??? Was ein Schwachsinn, die ganze kack Monierung ist völliger Schwachsinn

GGGGGGGRRRRRRRRRRRR
secret72

#2

11.02.2008, 10:07

Hatte da jemand einen schlechten Tag?

Die Kostenberechnung steht im Antrag drin - das gab es noch niemals nich Grund zur Beanstandung!

Ruf doch einfach mal an und frag, was das soll.
Kordu

#3

11.02.2008, 10:08

Ruf doch mal bei Gericht an!!

Ich hatte noch nie eine Monierung wegen eines PfüBs hinsichtlich der Kostenberechnung, die mit RA Micro erstellt wurde.

Wahrscheinlich hat der Rechtspfleger einfach die Gebührenberechnung im PfüB nicht gelesen.
rosa

#4

11.02.2008, 10:13

ich hasse diese Rechtspflegerin, die lässt echt NIX durch gehen... die lehnt mir auch grundsätzlich JEDEN Beratungshilfeantrag ab....

ich habe schon angerufen, direkt als ich es gelesen habe, hat mir da irgen einen Müll erzählt von wegen Schaden des Mandanten der geltend gemacht wird und genau genommen müsste das ja sogar bezahlt sein bevor wir es geltend machen UND UND UND

ich hass die!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Bei jedem anderem ists kein Prüblem.....

also wenn jemand Interesse hat an den Änderungen die bei RA-Micro vorgenommen werden müssen, ich setzte es heute abend hier rein....
secret72

#5

11.02.2008, 10:17

Vielleicht sollte sich die gute Frau mal mit ihren Kollegen/innen unterhalten, wie die das sehen und machen.
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Pepsi
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#6

11.02.2008, 10:17

Tschuldigung, aber warum soll ich aufgrund einer Rpfl. die EINE Meinung vertritt den PfÜB ändern? für dich mag das wichtig sein,wenn du mit der öfter zu tun hast... welches gericht isses denn?
rosa

#7

11.02.2008, 10:19

naja sie hat ihre Änderungen teilweise auch belegt mit Stöber Auszügen, musss es ja nicht rein setzen, dachte nur ich mach es, dass es sich bei euch nicht auch mal so verzögert wenn ihr an eine ähnliche kommt.... dann lass ichs, auch ok
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Silwyna
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#8

11.02.2008, 11:00

Bei uns steht die Rechnung auch direkt im PfÜB und da gabs auch noch nie Probleme.

Wir haben zwar nicht RA-Mikro, mich würden deine Änderungen aber trotzdem interessieren. Allein schon zum Vergleich mit unserem Text. Und man weiß ja nie, an was für Rechtspfleger man so gelangt.
[img]http://bestsmileys.com/office1/6.gif[/img]
[i]Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht.[/i]
Kordu

#9

11.02.2008, 11:09

Immi hat geschrieben:also wenn jemand Interesse hat an den Änderungen die bei RA-Micro vorgenommen werden müssen, ich setzte es heute abend hier rein....
Also: Mich interessiert das!!

Bin ja wirklich schon gespannt!!
rosa

#10

11.02.2008, 11:36

ok danke, dann setz ich das heut abend rein, war zu lange krank, hab hier kein zeit dafür, aber ich habs schon kopier und denk dran :)
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