PFÜB braucht KR????

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
India
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#21

11.02.2008, 19:53

Du kannst auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen, wenn du der Meinung bist, dass die Person es wirklich übertreibt. Man muss sich ja nun auch nicht alles gefallen lassen.
rosa

#22

11.02.2008, 22:53

also für alle die genau so eine pingelige ( und nein ich reg mich jetzt nicht nochmal auf) Rpflin haben wie ich und es sich nicht erlauben können, dass sich das Verfahren verzögert, poste ich jetzt hier mal, was RA Micro vorgibt und was bemängelt wurde..... ES HEISST NICHT DASS IHR DAS JETZT ÄNDERN MÜSST ODER SO , REINE INFO ....

also es geht um einen Pfüb bei RA Micro und zwar um die Kontenpfändung


RA-Micro sagt
die Forderung des Schuldners auf

Zahlungen und Leistungen jeglicher Art aus der laufenden Geschäftsverbindung......

RPFL sagt:
Die zu pfändende Forderung Zahlungen und Leistungen "jeglicher Art" ist nicht konkret genug bezeichnet und müsste daher zurückgewiesen werden. Das Wort "jeglicher" kann durch "nachstehender" ersetzt werden. Dies führt zur Wirksamkeit der Pfändung dieses Anspruchs.


RA-Micro sagt:

3. Der Anspruch auf Herausgabe nicht indossabler Wertpapiere aus Sonder- oder Drittverwahrung samt dem Miteigentumsanteil von Stücken im Sammelbestand. Zugleich wird angeordnet, dass die jeweiligen Wertpapiere an den Gläubiger zu Händen des Gerichtsvollziehers herauszugeben sind.

RPFL sagt:

Auch die zu pfändende Forderung Ziffer 3 genügt dem Bestimmtheitsgrund nicht. Insoweit wird um Antragsrücknahme gebeten.


RA-Micro sagt:

6. Der Anspruch auf Auszahlung des zugesagten aber noch nicht ausbezahlten Darlehens/Kredites.


RPFL sagt:

Hinsichtlich Ziffer 6 fehlt der Zusatz "soweit vom Schuldner in Anspruch genommen"
insoweit wird um Ergänzung gebeten

RA MICRO sagt:

7. Alle weiteren sich aus der Geschäftsverbindung ergebenden sonstigen Ansprüche und Rechte, insbesondere das Recht auf Er­teilung einer Saldenauskunft, Rechnungslegung und Kündigung von der Geschäftsverbindung.

RPFL sagt:
Der Anspruch auf Kündigung der Geschäftsverbindung ist nicht pfändbar, insoweit wird um Rücknahme gebeten

Bei Kontenpfändungen ist immer auf §§ 825 ZPO, 54, 55 SGB I hinzuweisen. Sie werden gebeten, die Punkte auch bei künftigen Pfändungen zu beachten


So, den Hinweis auf einen Kommafehler habe ich mir und euch erspart....
ach ja und die Geschichte mit der KR habe ich auch raus gelassen, hat sich
ja dann selbst BEI IHR als Irrtum herausgestellt....
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monk
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#23

11.02.2008, 23:33

Autsch, na das ist ja voll die Härte.
So etwas habe ich auch noch nicht erlebt. Unsere Pfübs sind bisher auch alle durchgegangen mit dem was RA-Micro vorgibt.
Nur so nebenbei bemerkt, zicken sie hier meistens wegen Beratungshilfe rum.
Mancher wartet bis die Zeit sich wandelt, mancher andere
sieht die Chance und handelt!
Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum!
Kordu

#24

12.02.2008, 08:13

:ohmann :ohmann :ohmann :ohmann :ohmann :ohmann :ohmann :ohmann :ohmann :ohmann :ohmann

Am besten ist ja wohl der Hinweis mit dem Kommafehler!

Ich hoffe, dass diese Frau keine Kinder hat.

Die würden mir nämlich wirklich leid tun!

:patsch :patsch :patsch :patsch :patsch :patsch :patsch
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Smilie
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#25

12.02.2008, 10:07

Mir auch - und nicht nur die Kinder sondern auch die Leute, die mit der zusammenarbeiten müssen.

Ich würde die Vorlage einfach so lassen wie sie ist und so weiternutzen. Bislang ging es doch bei so ziemlich allen, die die Vorlage von RA-Micro genutzt haben, gut...
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
secret72

#26

12.02.2008, 10:16

Die gute Frau scheint wirklich sehr einsam zu sein, hat man das Gefühl.

Die Vorlagen in RA-Micro benutzen wir auch und hatten noch nie Probleme bzgl. der Antragstellungen, egal für welche Pfändung. Von daher würde ich da auch absolut nichts daran ändern.
HIMI
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#27

12.02.2008, 10:29

13 hat geschrieben:
HIMI hat geschrieben:... poste das doch mal im Rechtspflegerforum und erheitere Dich an den Antworten
Wie soll man das verstehen? :shock:
@13: Sieh mal an, es gibt Euch ja doch noch... :wink:
Allerdings habe ich auf eine Stellungnahme zum Thema gehofft.

Im übrigen mag ich das Rechtspflegerforum, auch wenn es öfter mal an Ernsthaftigkeit mangelt . :lol:
ich glaub mich knutscht ein Elch
rosa

#28

18.02.2008, 12:05

das gibts doch nicht!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
HEUTE bekomme ich wieder einen Brief, dass ich die drei Schuldner nicht in EINEN PFÜB packen kann, dass ich für jeden Schuldner einen EXTRA PFÜB entwerfen müsste!!! HALLO GEHTS NOCH??????
Das sind Gesamtschuldner, gleiche Adresse, ich habe für jeden eine Abschrift beigefügt zur Zustellung, hat die sie noch alle, JETZT REICHTS ECHT
Jupp03/11

#29

18.02.2008, 12:09

das gibts doch nicht!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
doch, liegt doch vor dir. :wink2
Kordu

#30

18.02.2008, 12:10

Sach mal: Diese Rechtspflegerin hat doch wirklich einen Schuss!!

Ist das etwa immer noch der gleiche PfüB und ihr fällt jetzt plötzlich ein, dass für jeden Schuldner ein Extra-PfüB gemacht werden muss?

Auch wenn's ein anderer PfüB ist: Ich fasse es nicht! Die ist wirklich verrückt. Mannomann. Hoffentlich wird die bald pensioniert!
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