Zustellung vollstreckbarer Ausfertigung (notarielle Urkunde)

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Yvy
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#1

24.01.2008, 10:10

Hallo...ich rätsel ein bissel an der Zustellung von Anwalt zu Anwalt. Bislang habe ich meist eine beglaubigte Abschrift zugestellt. Nun ist es so, dass ich eine notarielle Urkunde zustellen soll. Mir liegt lediglich eine Ausfertigung, nämlich die vollstreckbare Ausfertigung vor. Meine Chefin meint, man könne keine Kopie schicken, da dies so im Zöller stünde, aus dem Wortlaut des Zöller könnte man wirklich lesen, dass es zur wirksamen Zustellung einer weiteren Ausfertigung bedarf. Ich würde ja jetzt einfach eine weitere Ausfertigung beim Notar anfordern oder trotzdem wie bisher einfach eine beglaubigte Abschrift zustellen. Meine Chefin meint jedoch, dass es wohl nicht einfach ist eine weitere Ausfertigung anzufordern, wegen Nachweis und bla bla... Hmmm... was sagt ihr dazu?

VG Yvy
Janin

#2

24.01.2008, 10:15

also ich stelle immer nur beglaubigte kopien von anwalt zu anwalt zu. aber eine notarielle urkunde habe ich bislang noch nicht von anwalt zu anwalt zustellen müssen.
Jupp03/11

#3

24.01.2008, 10:28

mach von der vollstreckbaren eine begl. Kopie, schicke dann die vollstreckbare und die begl. Kopie an den GV, der stellt dann die begl. zu und verbindet die Zustellungsurkunde mit der vollstreckbaren Ausfertigung. Die erhälst du dann vom GV zurück. Dann 14 Tage warten, ist ja wohl bekannt
JonesJess
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#4

24.01.2008, 10:44

So wie es Jupp03 schon geschrieben hat, machen wir das auch immer.
Das Licht am Ende des Tunnels ist das des entgegenkommenden Zuges!
Lotte
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#5

14.09.2009, 12:24

Hy,

was mach ich denn, wenn keiner in unserer Rechtsabteilung die Urkunde beglaubigen kann, weil kein zugelassener Anwalt bei uns tätig ist? Kann der GV dann auch selbst die Kopie beglaubigen, wenn er das Original vorliegen hat?

Vielen Dank vorab, ist echt wichtig.
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Gruftie
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#6

14.09.2009, 12:56

Hallo Lotte,

klar kann der GV die Kopie beglaubigen, musst halt ihm nur die vollstreckbare Ausfertigung übersenden und um Zustellung bitten.
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

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Lotte
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#7

14.09.2009, 13:08

Vielen Dank für Deine Info, mir war es auch so in Erinnerung ist halt nur schon eine Weile her mit der Praxis :o)
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Gruftie
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#8

14.09.2009, 13:14

Gern geschehen!!

Wünsche Dir noch einen schönen Montag!! :wink1
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Feddi
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#9

24.09.2014, 08:56

Hallo!

Ich habe da auch noch eine Frage zu.

Ich schicke dem GV die vollstreckbare Urkunde und bitte ihn eine beglaubigte Abschrift zu fertigen?

Oder kann ich die vollstreckbare Ausfertigung einfach fotokopieren, beglaubigte Abschrift stempeln, Cheffe unterschreibts und die händigt der GV dem Schuldner dann aus!?

Vielen Dank im Voraus!!
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