Vertretung bei GmbH & Co. OHG

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Nadine84
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#1

23.01.2008, 15:44

Hallo ich habe mal eine Frage, wer vertritt denn die GmbH & Co. OHG. Bei der GmbH & Co. KG ist das die GmbH und da wiederum der Geschäftsführer. Und hier: GmbH & Co. OHG? Ist ganz schön dringend. Danke schön lg Nadine
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Curry
...ist hier unabkömmlich !
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#2

23.01.2008, 16:14

Da ist es genauso, das ist auch die GmbH und da der Geschäftsführer.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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