Forderungsanmeldung im Inso-Verfahren nach Frist

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Blub
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#1

22.01.2008, 09:36

Ich soll eine Forderung im Insoverfahren anmelden. Allerdings war Termin zur Anmeldung schon vor knapp 2 Wochen.

Nun kostets mich ja was. Und zwar meine Fragen hierzu:

1. Kann ich über die Kosten einen Verrechnungsscheck beifügen oder gehen nur Banküberweisungen?
2. Kann ich diese Kosten mit im Forderungskonto geltend machen und vom Schuldner somit zurück verlangen?
Jupp03/11

#2

22.01.2008, 09:42

1.
Die Kosten werden später -nach dem 2. Pr+üfungstermin- vom AG angefordert.

2.
Die Kosten können nicht geltend gemacht werden, da Verschulden der Gläubigerin vorliegt.
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Blub
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#3

22.01.2008, 10:29

zu 2.

Meiner Meinung liegt hier nicht wirklich verschulden der Gläubigerin vor da, EV durch Schuldner 2004 abgegeben wurde, der Titel aus 2005 ist und der Schulder 2006 das Inso-Verfahren eröffnet hat. Wir haben bis heute keine Nachricht über das Inso-Verfahren bekommen.
Und wenn das EV-Verfahren noch nicht abgelaufen ist (ich meine damit die 3 Jahre), dann prüft man sowas doch in der regel nicht..
QueenMum

#4

22.01.2008, 11:00

das verschulden ist hier nicht zu klären.
kosten, die nach eröffnung des insolvenzverfahrens entstanden sind sind sog. nachrangige Insolvenzforderungen (§ 39 InsO) und können nur nach aufforderung durch den insolvenzverwalter mit zur tabelle angemeldet werden.

die ra-gebühren für die forderungsanmeldung selbst kannst du ja auch nicht in die forderungsanmeldung packen.

muss eben euer mandant entscheiden, ob er die 15 € für die nachträgliche forderungsanmeldung zahlen will und so vielleicht doch noch eine quotenausschüttung bekommt oder ob er die sache gleich "ausbuchen" will.
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Grummelinchen
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#5

22.01.2008, 12:07

@QueenMum :zustimm

Wenn wir Forderungsanmeldungen machen und die Kosten hierfür mit zur Tabelle anmelden, dann werden die immer vom Insolvnezverwalter bestritten, da diese nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens angefallen sind. Man kann ja sowieso nur die Kosten bis zum Tag der Eröffnung zur Tabelle anmelden, es sei denn es ist durch den Insolvenzverwalter was anderes angegeben, was mir aber bisher selber noch nicht untergekommen ist.
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Blub
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#6

22.01.2008, 12:17

unsere ganzen forderungen sind mind. 1 jahr vor eröffnung des insoverfahrens angefallen.. also trifft dies alles bei unserem fall hier gar nicht zu..

warum ist hier das verschulden nicht zu klären? der mandant hat 2004 eine rechnung bekommen, obwohl er nicht zahlte, waren wir weiter für ihn tätig. im selben jahr gab er die ev ab. dies erfuhren wir aber erst 2006. 2005 bekam er von uns eine mandatskündigung. 2006 eröffnete er das insolvenzverfahren.
vom bestehen der forderung wusste er. also liegt doch hier verschulden vom schuldner vor und nicht vom gläubiger..
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Grummelinchen
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#7

22.01.2008, 12:20

Evtl. Strafanzeige?
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QueenMum

#8

22.01.2008, 18:28

@blubb nochmal zur klärung:

eure forderung ist vor eröffnung des insolvenzverfahrens entstanden, also seid ihr insolvenzgläubiger im sinne des § 38 InsO und könnt eure forderung zur tabelle anmelden.

die kosten, die durch die forderungsanmeldung entstehen (anwaltgebühren und in eurem fall die 15 € gerichtskosten für die nachträgliche anmeldung) sind nachrangige insolvenzforderungen gem. § 39 InsO, da sie NACH verfahrenseröffnung entstanden sind und sind nur anzumelden, wenn der insolvenzverwalter hierzu auffordert.

die verfahrenseröffnung und auch alle anderen wichtigen beschlüsse, die in einem insolvenzverfahren ergehen, werden öffentlich bekannt gemacht. von daher ist es aufgabe des gläubigers sich vor jeder zwangsvollstreckungsmaßnahme oder einer sonstigen kosten auslösenden tätigkeit kundig zu machen, ob ein insolvenzverfahren eröffnet wurde, denn die öffentliche bekanntmachung wirkt quasi gegen jedermann.
Stern
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#9

22.01.2008, 18:56

Hi,

war der Prüfungstermin schon?

Wenn nicht, würde ich beim Treuhänder/Insolvenzverwalter nachfragen ob wenn die Forderungsanmeldung gleich gefaxt wird diese noch ohne Gebühr im Prüfungstermin geprüft werden kann.
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Pepsi
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#10

22.01.2008, 20:03

es ist DEINE Aufgabe zu prüfen ob Inso läuft
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