Alte Titel - Schritt 1. ?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
StineP

#1

10.01.2008, 16:07

Also, ich hab hier eben mal im Archiv die alten Akten aus 2001 hoch geholt. Da sind (sage und schreibe *kicher*) 4 alte Titel drin, aus denen ich noch (wieder) vollstrecken kann.

Wie geht Ihr bei sowas vor??

Erst EMA?

Sofort ZVA??

Oder noch irgendwelche Möglichkeiten, die mir grad verschlossen bleiben?
Bin für Anregungen und Tipps offen und bedanke mich schon jetzt.
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Curry
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#2

10.01.2008, 16:08

Ich würd erstmal anfragen, ob eine evtl. eV vorliegt. Und eine EMA ist sicherlich auch sinnvoll, in den Jahren kann so einiges passieren. ZV würde ich erst danach machen.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
StineP

#3

10.01.2008, 16:10

Naja - haha... wo genau soll ich denn da nachfragen? (Ich weiß schon, Schuldnerkartei) - aber welches Gericht? Einen hab ich dabei, der saß 2002 in der JVA ein...
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Curry
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#4

10.01.2008, 16:13

Na dann solltest du ja erstmal die Adressen rauskriegen. Das ist wieder total blöd, ne. Ich bin dafür, dass eine einheitliche Schuldnerkartei eingeführt wird.
Curry

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Janin

#5

10.01.2008, 16:14

:zustimm für einheitliche schuldnerkartei

stine frage doch mal bei der jva nach, ob schuldner noch einsitzt bzw. ob denen die entlassungsanschrift vorliegt.
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Catwoman1703
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#6

10.01.2008, 16:15

Ich würde mich auch erstmal über das Allgemeine und kostengünstige versichern: Adresse prüfen per EMA bzw. Postsuchkarte, Insolvenz- und EMA-Anfrage beim zuständigen oder bei den zuständigen Gerichten, ggf. auch erst wenn dir eine neue Adresse vorliegt.
Das Leben entspringt auf alle Fälle
aus einer Zelle.
Doch manchmal endet' s auch bei Strolchen
in einer solchen. (Heinz Erhardt)

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Gast

#7

10.01.2008, 16:15

Hallo meine Süsse,

in solchen "Alt-Verfahren" fragen wir zunächst einmal beim Mandanten an, ob überhaupt noch einmal die ZV eingeleitet werden soll.

Gleichzeitig schlagen wir dem Mandanten vor, zunächst - aus Kostengründen - eine EMA zu machen um die aktuelle Anschrift herauszubekommen.

Wenn die aktuelle Anschrift des Schuldners vorliegt, wird dieser bei ganz alten Forderungen von uns netterweise nochmal angeschrieben und zum Ausgleich aufgefordert. Wer dann innerhalb der sehr langen Frist nicht zahlt hat einen GVZ-Besuch gewonnen.

In Deinen Fällen sind die Forderungen ja aber noch nicht sooooo alt, so würde ich nur ne EMA machen und dann sofort den GVZ losschicken.
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Majo
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#8

10.01.2008, 16:16

Sind die Akten "Eigene gegen" oder von Mandanten?

vielleicht auch eine Postanfrage, ist billiger.
Dann wegen EV und beim Gerichtsvollzieher erkundigen.

Wenn keine EV Vorliegt, dann Vollstrecken (evtl. erstmal aus Teilbetrag, ist billiger)

Sollte die EV abgegeben sein, dem Schuldner evtl Ratenzahlung anbieten.

Aber wenn möglich auf jeden fall einen ZV Versuch unternehmen, damit noch Zinsen vor der Verjährung gerettet werden können.

Hatten schon öfter Fälle, in denen die Schuldner auf wundersame Weise wieder zu Geld gekommen sind oder einfach eine dumme Frau gefunden haben, die die Schuldne zahlt ;-)
Gast

#9

10.01.2008, 16:18

Von Postanfragen rate ich seit einigen Jahren ab.

Seit die Nachsendeanträge Geld kosten, weiß ich nicht, ob sich die Schuldner daß noch leisten wollen bzw. können.

Wenn ich umgezogen bin, hab ich die Leute, von denen ich Rechnungen bekomme immer angeschrieben und meine neue Anschrift mitgeteilt. Das ist günstiger als ein Nachsendeauftrag bei der Post.
Janin

#10

10.01.2008, 16:19

also wir kommen meistens bei unseren postanfragen weiter, wenn ema mitteilt, schuldner unbekannt verzogen. kann dies nur aus meiner erfahrung sagen.
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