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Verfasst: 03.01.2008, 19:58
von rena
Nauja hat geschrieben:Bei 1) grübel ich noch...

Zunächst mal denke ich 1 PfÜb reicht aus. Jedoch frage ich mich, warum nur 1mal Gerichtskosten anfallen sollen, RA-Kosten aber 2mal.... grübel...
Hmm, naja weil ich 2 Schuldner eben habe...

Verfasst: 03.01.2008, 21:11
von Ernie
Meines Erachtens nach sind pro Schuldner EUR 15,00 Gerichtskosten für Pfüb einzuzahlen, wobei es unerheblich ist, wieviele Drittschuldner in dem Pfüb in Anspruch genommen werden.

Im Prinzip hilft folgender Gedankengang:

Ich habe einen Vollstreckungstitel, in dem zwei Personen zur gesamtschuldnerischen Zahlung verpflichtet wurden. Beide Personen wohnen in völlig unterschiedlichen Orten. Ich bringe diverse Vollstreckungsmaßnahmen aus.

Welche RA-Gebühren, Auslagen (GV, GK) sind jeweils entstanden?

Wenn ich die Lösung für dieses Problem gefunden habe, nutze ich mein Wissen zu einer Verknüpfung dahingehend, dass ich aus einem Vollstreckungstitel gegen zwei Personen, die in einem Haushalt leben, die entsprechende Fallkonstellation einschließlich anfallender Gebühren etc. herleiten kann.

Verfasst: 04.01.2008, 07:28
von Ernie
Auszug aus "RVG für Anfänger":

Wird aufgrund eines vollstreckbaren Titels gleichzeitig gegen mehrere Schuldner vollstreckt, so handelt es sich bezüglich eines jeden Schuldners um eine besondere Angelegenheit. Dies bedeutet, dass bezüglich jedes Schuldners eine gesonderte 0,3 Verfahrensgebühr Nr. 3309 VV RVG anfällt, auch wenn der RA des Gläubigers nur in einem Antrag gleichzeitig gegen mehrere Schuldner vollstreckt (<a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a>, RVG VV 3309 Rdnr. 261; Hansen, BRAGO § 58 Rdnr. 3). Dies gilt auch dann, wenn es sich bei den Schuldnern um Eheleute handelt.

Verfasst: 04.01.2008, 08:28
von Allgäumaus
Die Gebühren fallen nur einmal an, da die Eheleute als Gesamtschuldner haften.

Gruß

Verfasst: 04.01.2008, 08:32
von rena
Vielen Dank!!!! Ihr seid klasse!!!

Ernie du hast mir sehr geholfen und das total verständlich erklärt! RA-Micro führt das sehr schön auf. Werde das nun in einem Antrag machen, aufgespalten nach Schuldner 1 und Schuldner 2 mit RA-Gebühren und Gerichtskosten doppelt :)

Verfasst: 04.01.2008, 09:50
von HIMI
GK nur einmal!

Verfasst: 04.01.2008, 10:58
von rena
Aber du hast doch geschrieben pro Schuldner 15 € GK....

Verfasst: 04.01.2008, 11:26
von Ernie
@ HIMI: Ich lasse mich gern belehren! Du hast echt Recht!!! :oops:

@ rena: GKG Nr. 2110 KV sagt, dass für ein Verfahren EUR 15,00 einzuzahlen sind und zwar deshalb nur einmal, weil das Gericht beim Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses, in dem mehrere Schuldner in Anspruch genommen werden, lediglich eine einzige gerichtliche Handlung vorliegt!

Verfasst: 04.01.2008, 11:35
von HIMI
genau. Das gilt aber nur, solange meinetwegen ein gemeinsames Konto gepfändet wird.

Beantragst Du allerdings in einem einzigen Schriftsatz, Konto A von Schuldner A und Konto B von Schuldner B zu pfänden, handelt es sich streng genommen um zwei Verfahren, dann wären zu Recht 2 x 15 € GK fällig.

Verfasst: 11.01.2008, 14:54
von Gast
Hey ihr Lieben,
ich bin mir nicht sicher, ob das hier jetzt richtig ist, habe aber nichts anderes gefunden und die Zeit drängt etwas.

Bei zwei Schuldnern nimmt man ja die Gebühr doppelt, und wenn ich drei Schuldner habe, kommt dann noch eine 0,3 Gebühr dazu, also dass ich dann 0,9 nehme? Ich bin mir da nicht ganz sicher. =/

Wäre nett, wenn mir da jemand weiter helfen könnte. =)