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ZV aus Urteil

Verfasst: 07.12.2007, 14:38
von YEAH00
:xred oh heut ist einfach nicht mein tag - bin total durcheinander, daher brauch ich kurz eure hilfe:

Ich hab eine normale Urteilsausfertigung:

SC wurde verurteilt alles zu zahlen + Kosten.

jetzt steht da: Urteil ist vorläufig vollstreckbar - inzwischen hab ich auch schon einen Rechtskraftvermerk...

jetzt meine frage: 1. reicht des als vollstreckungsklausel?
und 2. zustellung ist ja bereits von amts wegen erfolgt oder?

nicht dass meine voraussetzungen für die ZV nicht vorliegen....?!

Verfasst: 07.12.2007, 14:41
von StineP
Titel hast du
zugestellt wurde auch.
Klausel: hast du den Rechtskraftvermerk drauf bzw. die Formulierung "vorstehende Ausfertigung zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt wird"
?

Verfasst: 07.12.2007, 14:43
von Bärchen
Auf dem Urteil muss Folgendes draufstehen:

- Vorstehende Ausfertigung wird dem Kläger zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt (oder so ähnlich = Vollstreckungsklausel)

- Diese Entscheidung wurde der Beklagten/Beklagtenvertreter am ..... zugestellt (Zustellungsvermerk)

Wenn das nicht drauf steht, sind die Vollstreckungsvoraussetzungen nicht erfüllt.

Verfasst: 07.12.2007, 14:43
von YEAH00
es steht nur "III. das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung..........."

und dann nochmal ein stempel von gericht "vorstehendes Urteil ist rechtskräftig, AG, den...."

Verfasst: 07.12.2007, 14:46
von YEAH00
oh... dann muss ich wohl noch die vollstreckungsklausel anfordern... ohmeno... und ich wollte jetzt vollstrecken :(

Verfasst: 07.12.2007, 14:46
von Bärchen
Das hört sich für mich nicht nach einer vollstreckbaren Ausfertigung an. Oder ist jemand anderes anderer Meinung?

Musst wohl vom Gericht noch die Vollstreckungsklausel und den Zustellungsvermerk auf dem Urteil aufbringen lassen

Verfasst: 07.12.2007, 14:49
von YEAH00
muss ich den zustellungsvermerk auch gleich mitbeantragen? net dass die dann nur den stempel aufbringen "vorstehende Ausfertigung wird dem Kläger zum Zwecke der ZV erteilt..."

weil dann würde mir ja der zustellungsnachweis fehlen? OHMAN... gut dass ich hier geffragt habe, dachte nämlich sscon punkt III reicht und man kann sehen, dass mer vollstrecken darf/kann...

Verfasst: 07.12.2007, 14:53
von Bärchen
schreib einfach Folgendes ans Gericht:

In Sachen
xx ./. xy
- Az -

reiche ich anliegende Ausfertigung des Urteils vom .... zurück mit der Bitte um Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung



Rechtsanwalt

Verfasst: 07.12.2007, 15:00
von YEAH00
:thx dann mach ich des mal gleich...