PfÜB-Zustellung an Schuldner zwingend o. reicht an Drittschu

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
ReNoJenny
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#1

20.11.2007, 14:47

Ich brauche dringend Hilfe:

Wir haben einen PfÜB erwirkt. Dieser wurde dem Arbeitgeber zugestellt. Dieser hat auch alles anerkannt und ist bereit, an uns zu zahlen.
Allerdings teilt uns der GV mit, dass der Schuldner unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln ist.
Ist es zwingend erforderlich, dass der Schuldner direkt Nachricht über den PfÜB bekommt / bzw. muss der PfÜB auch dem Schuldner zugestellt werden oder reicht es aus, wenn der Arbeitgeber bescheid weiß???

DANKE!!!
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Curry
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#2

20.11.2007, 14:49

Nein, der PfÜb muss nicht an den Schuldner zugestellt werden. Laut Gesetz "soll" er zugestellt werden.
Curry

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butterflybabe
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#3

20.11.2007, 14:49

M. E. ist die Zustellung an den Schuldner nicht zwingend erforderlich. Grundlage ist ja der Pfüb und dieser muss dem DS zugestellt werden.
ReNoJenny
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#4

20.11.2007, 14:52

also muss ich mir keine Gedanken machen, dass der Schuldner eventuell Vollstreckungsgegenklage einreicht oder so?????????
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#5

20.11.2007, 14:52

Gedanken muss man sich deswegen immer machen, aber ich würde das erstmal ganz gelassen sehen und mir um die Zustellung an den Schuldner keine Gedanken machen.
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#6

20.11.2007, 14:53

Der PfÜB braucht zum Wirksamwerden dem Gegner nicht zwingend zugestellt werden. Er ist ohnehin der letzte, dem der PfÜB zugestellt wird.
Relevant ist hierfür nur die Zustellung an den Drittschuldner. Der Schuldner erfährt ohnehin von dem PfÜB, wenn der greift, durch den Drittschuldner.
ich glaub mich knutscht ein Elch
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#7

20.11.2007, 14:56

:zustimm
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#8

20.11.2007, 22:06

Kann mich den bisherigen Beiträgen nur anschließen. Zustellung reicht an den Drittschuldner aus.
ReNoJenny
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#9

21.11.2007, 12:51

DANKE!!!

Ihr seid sooo gut zu mir! :mrgreen:

Liebe Grüße
Jenny
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#10

21.11.2007, 13:02

Aber Achtung:

Ich hatte das Problem auch schon; dem Schuldner konnte nicht zugestellt werden und habe beschlossen erstmal alles gelassen zu sehen. Nachträglich hat sich dann herausgestellt, dass das falsche Gericht den PfüB erlassen hat und der SChuldner konnte ihn mit Erinnerung angreifen. Zum Glück war zu diesem Zeitpunkt schon alles abgewickelt und es bestand von Seiten des Schuldners kein Rechtschutzbedürfnis mehr; anderen falls hätte ich alles zurückgeben müssen.
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