Pfüb bei Bruttoforderung (-lohn)

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Nine
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#31

14.09.2010, 14:21

So...jetzt schmeiße ich hier meine Frage bezüglich Kontopfändung einer Bruttoforderung gleich mal hinterher.
Also, folgendes. Wir haben für unseren Mdt ein Versäumnisurteil erwirkt über Bruttolohn-Zahlung. Der ehemalige Arbeitgeber zahlt nun nicht und ich soll eine Kontenpfändung durchführen. Damit nicht so ein wirrwarr entsteht wie bei meiner "Vorschreiberin" habe ich mir überlegt, daß es doch eigentlich schon in meinem PfÜB einen Antrag geben muß, den ich stellen kann, damit nur Netto an unseren Mandant ausgezahlt wird. Ähnlich wie z. B. Nichtberücksichtigungsanträge, Zusammenrechnungsanträge etc. Damit der Rechtspfleger gleich entsprechend verfügt, wie viel NETTO auszuzahlen sei und nicht Brutto an unseren Mdt abgeführt wird.

Hat jemand eine Idee?
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Liesel
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#32

14.09.2010, 14:25

Wenn du keine Brutto-Netto-Abrechnung dazu hast, kannst du nicht netto vollstrecken. Der Rechtspfleger wird dir das sicher nicht ausrechnen - mal ganz abgesehen davon, daß er das auch gar nicht kann.
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#33

14.09.2010, 14:28

Aber dann wird ja alles so ein Kuddelmuddel wie im Originalbeitrag. Gibt es nicht irgendeinen Zusatz den ich dort mit aufnehmen kann oder gar muß? Ein Hinweis darauf, daß Bruttoforderung, aber natürlich nur Netto erhalten werden soll? Bei einer Gerichtsvollziehervollstreckung hatte ich das nämlich mal...aber das ist Jahre her und ich weiß nicht mehr, welche Sache das war. Zudem war das der Gerichtsvollzieher...jetzt ja PfÜB über Rechtspfleger.
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#34

14.09.2010, 14:32

Bei einem "normalen" ZV-Auftrag ist das theoretisch möglich, wenn der Arbeitgeber bei der Vollstreckung die entsprechenden Abrechnungen vorlegt und dann der Nettobetrag vollstreckt wird. Wer soll denn bei einem PfÜB die Nettoforderung berechnen?
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#35

14.09.2010, 19:11

Also mein RA hat mal gesagt, nachdem ich auch mal Arbeitslohn beim Arbeitgeber "pfänden" sollte, weil er nicht gezahlt hat, dass wir den Bruttobetrag pfänden, da wir ja eben NICHT den Nettobetrag wissen.

Entweder muss dann der Arbeitgeber der Bank mitteilen, was der Nettolohn ist bzw. die Gehaltsabrechnung vorlegen oder der Arbeitnehmer bekommt den vollen Bruttobetrag und muss dann natürlich selbst seinen Anteil an Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge abführen. Was ja auch schon in dem Thread hier geschrieben wurde. Allerdings hatten wir glaub ich keinen PfÜB machen wollen, sondern einen ZV-Auftrag. Da müsste dann der Arbeitgeber die Gehaltsabrechnung dem GVZ vorlegen. Da ja aber bei einem PfÜB neben dem Drittschuldner auch dem Arbeitgeber der PfÜB zugestellt wird, hätte er ja auch die Möglichkeit, dem Drittschuldner die Gehaltsabrechnung vorzulegen. Ob das allerdings so gehandhabt wird bzw. der Drittschuldner sich dann an die Gehaltsabrechnung halten soll / darf / muss, kann ich nicht sagen.
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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#36

14.09.2010, 19:54

Diesen Fall hatte ich gerade selbst erst und habe gegen meinen Ex-Chef die titulierte Brutto-Forderung gepfübt.

Der GVZ zog den im VU titulierten Betrag ein und hat diesen vollständig an mich abgeführt.

Des weiteren ist der GVZ verpflichtet, das Finanzamt und die Krankenkasse von der Brutto-Vollstreckung zu informieren. Diese fordern dann von mir die im Brutto-Betrag enthaltenen Sozialversicherungsbeiträge und Steuern ein.

Kann der Gläubiger allerdings gegenüber dem GVZ nachweisen, dass er Sozialbeiträge und Steuern auf die titulierte Forderung bereits abgeführt hat, wird er von der nochmaligen Zahlung dieser Beiträge freigestellt. Mein Ex-Chef hatte allerdings nicht damit gerechnet, dass ich ihm sofort sämtliche Kanzleikonten dicht mache, hatte daher noch nichts abgeführt und musste daher den Bruttobetrag zahlen.
Nine
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#37

14.09.2010, 23:23

Also, ich habe meinem Chef jetzt auch einfach einen "normalen" PfüB vorgelegt und das BRUTTO im Forderungskonto einfach unterstrichen sowie im vorläufigen Zahlungsverbot erwähnt, daß es sich um € sowieso BRUTTO handele nebst Zinsen. Und wenn der Rechtspfleger irgendeine Meinung dazu hat, kann er ja monieren und ich schau weiter. Wenn es durchgeht, dann denke ich, daß auch hier evtl. wie oben erwähnt eine Mitteilung an das Finanzamt erfolgt o.ä. Mal schauen, ob noch was kommt. MIt GVZ hatte ich das schon und es kann sein, daß ich ne Gehaltsabrechnung beigefügt hatte. Das ist sooooooo lange her und so oft haben wir solche Forderungen nicht.

Ich danke Euch allen! :dankeschoen
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