Das war auch das erste, dass meinen schwarz/weiß Antrag abgelehnt hatte.Mietzemau hat geschrieben:@katschua: dein Post hatte mich jetzt so verunsichert, dass ich direkt beim AG mal angerufen hab und nachgefragt hab (kann nämlich grad nicht in Farbe drucken) und die ist bei meiner Frage bald vom Stuhl gefallen und meinte: nene..schwarz/weiß reicht völlig.
Sammelthread: ZV-Reform, Pfüb in der Praxis
- katuscha
- ...ist hier unabkömmlich !
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- weneste
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Hallo ihr Lieben,
soll Miete pfänden. Da nehm ich doch den Anspruch G und trag einfach meinen Anspruch ein, oder? Man, dieses "schöne" Formular, meine alten Muster waren so schön..
Jetzt schonmal vielen Dank für Hilfe.
LG Weneste
soll Miete pfänden. Da nehm ich doch den Anspruch G und trag einfach meinen Anspruch ein, oder? Man, dieses "schöne" Formular, meine alten Muster waren so schön..
Jetzt schonmal vielen Dank für Hilfe.
LG Weneste
Es kann nichts so schlecht sein, dass es nicht auch für etwas gut ist.
- weneste
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Muss nochmal was fragen, sorry
schreibt ihr irgendwo in den Pfüb rein, dass eine Vorpfändung läuft? Hatte das bisher immer gemacht, aber bei den Formularen weiß ich gar nicht wo ich das noch schreiben könnte?
Vielen, vielen Dank
LG
schreibt ihr irgendwo in den Pfüb rein, dass eine Vorpfändung läuft? Hatte das bisher immer gemacht, aber bei den Formularen weiß ich gar nicht wo ich das noch schreiben könnte?
Vielen, vielen Dank
LG
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Der Vermerk über die Vorpfändung ist zwar weit verbreitet, aber ich denke überflüssig.
Ich habe die Pfübse in der Reihenfolge des Eingangs abgearbeitet.
Ich kann doch die Reihenfolge (und damit den Rang) nicht wegen des Vermerks verschieben.
Der Rechtspfleger weiß doch gar nicht, ob bei den gewöhnlichen Anträgen nicht auch eine Vorpfändung läuft.
S. Geiselmann
Ich habe die Pfübse in der Reihenfolge des Eingangs abgearbeitet.
Ich kann doch die Reihenfolge (und damit den Rang) nicht wegen des Vermerks verschieben.
Der Rechtspfleger weiß doch gar nicht, ob bei den gewöhnlichen Anträgen nicht auch eine Vorpfändung läuft.
S. Geiselmann
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marie hat geschrieben:heute morgen habe ich mich so dermaßen über einen rpfl aufgeregt, dass ich mich deswegen hier angemeldet habe :
wir nutzen ra-micro und haben seit der reform schon mehrere pfüb bei gerichten ohne probleme erlassen bekommen.
nun wurde vom ersten rpfl abgelehnt mit der begründung, es wurde nicht der amtliche vordruck benutzt. die kästchengröße und die linienstärke wären nicht dieselben wie im vordruck und daher sei der antrag unzulässig. man könne ja nicht den ganzen text lesen und er kann nicht davon ausgehen, dass auch inhaltlich nichts verändert wurde.
ergebnis: antrag als unzulässig abgelehnt, 15 euro weg, können auch nicht geltend gemacht werden, da keine notwendigen kosten der ZV.
jemand eine idee? jemand einen ähnlichen fall gehabt? dienstaufsichtsbeschwerde? erinnerung?
danke für eure antworten!!
Hallo Marie,
wollte mal fragen, wie es weitergegangen ist. Hab am Freitag eine Zwischenverfügung von Mannheim bekommen wg. denselben Beanstandungen.
LG
Es kann nichts so schlecht sein, dass es nicht auch für etwas gut ist.
Hallo ihr Lieben,
ich mache Zwangsvollstreckung recht selten und stehe nun vor dem Problem, ob dieser 9-seitige Pfüb wie gewohnt in 4-facher Ausfertigung rausgeht? Gibt es noch das vorläufige Zahlungsverbot?
Liebe Grüße
Rita
ich mache Zwangsvollstreckung recht selten und stehe nun vor dem Problem, ob dieser 9-seitige Pfüb wie gewohnt in 4-facher Ausfertigung rausgeht? Gibt es noch das vorläufige Zahlungsverbot?
Liebe Grüße
Rita
Ist nicht notwendig. Die GV fertigen die Abschriften vom BeschlussRitaDo hat geschrieben:ich mache Zwangsvollstreckung recht selten und stehe nun vor dem Problem, ob dieser 9-seitige Pfüb wie gewohnt in 4-facher Ausfertigung rausgeht?
JaGibt es noch das vorläufige Zahlungsverbot?
- Primusfuchs
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Ich habe auch mal eine Frage:
Seite 3: Muss ich die Forderungen dort einzeln eintragen oder reicht das Kreuz "gemäß anliegender Aufstellung" aus?
Viele Grüße
Nicole
Seite 3: Muss ich die Forderungen dort einzeln eintragen oder reicht das Kreuz "gemäß anliegender Aufstellung" aus?
Viele Grüße
Nicole
- Geniesserin
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Das ist noch äußerst umstritten und wird wohl unterschiedlich gehandhabt.Primusfuchs hat geschrieben:Ich habe auch mal eine Frage:
Seite 3: Muss ich die Forderungen dort einzeln eintragen oder reicht das Kreuz "gemäß anliegender Aufstellung" aus?
Viele Grüße
Nicole
Ich persönlich fülle es aus und bei umfangreichen sachen füge ich auch eine Aufstellung dabei, ist nur ein Titel vorhanden spare ich mir die Aufstellung.
Die Forderungssumme solltest du besser eintragen um Beanstandung bzw. Nichtzahlung-weil-keine-Forderung-angegeben zu vermeiden.
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich
- Geniesserin
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Musste sich schon jemand durch das Formular für Unterhaltspfändung kämpfen?
Ich verzweifle gerade etwas daran, da ich in einem Titel zwei unterhaltsberechtigte Kinder habe und verzinslichen Rückstand sowie laufenden Unterhalt ab November, ich weiß nicht, wie ich das eintragen soll.
Ich verzweifle gerade etwas daran, da ich in einem Titel zwei unterhaltsberechtigte Kinder habe und verzinslichen Rückstand sowie laufenden Unterhalt ab November, ich weiß nicht, wie ich das eintragen soll.
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich