Sammelthread: ZV-Reform, Pfüb in der Praxis

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Benutzeravatar
katuscha
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3579
Registriert: 09.02.2007, 14:19
Beruf: Refa, derzeit in einer Rechtsabteilung
Software: WinRa
Wohnort: Niederbayern

#51

10.04.2013, 12:48

Mietzemau hat geschrieben:@katschua: dein Post hatte mich jetzt so verunsichert, dass ich direkt beim AG mal angerufen hab und nachgefragt hab (kann nämlich grad nicht in Farbe drucken) und die ist bei meiner Frage bald vom Stuhl gefallen und meinte: nene..schwarz/weiß reicht völlig.
Das war auch das erste, dass meinen schwarz/weiß Antrag abgelehnt hatte.
Benutzeravatar
weneste
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 81
Registriert: 23.08.2012, 11:46
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Heidelberg

#52

11.04.2013, 12:27

Hallo ihr Lieben,
soll Miete pfänden. Da nehm ich doch den Anspruch G und trag einfach meinen Anspruch ein, oder? Man, dieses "schöne" Formular, meine alten Muster waren so schön.. ;-)

Jetzt schonmal vielen Dank für Hilfe.

LG Weneste
Es kann nichts so schlecht sein, dass es nicht auch für etwas gut ist.
Benutzeravatar
weneste
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 81
Registriert: 23.08.2012, 11:46
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Heidelberg

#53

11.04.2013, 14:59

Muss nochmal was fragen, sorry :pfeif
schreibt ihr irgendwo in den Pfüb rein, dass eine Vorpfändung läuft? Hatte das bisher immer gemacht, aber bei den Formularen weiß ich gar nicht wo ich das noch schreiben könnte?

Vielen, vielen Dank
LG
Es kann nichts so schlecht sein, dass es nicht auch für etwas gut ist.
Geiselmann
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1289
Registriert: 28.03.2010, 11:15
Beruf: Rechtspfleger

#54

11.04.2013, 19:12

Der Vermerk über die Vorpfändung ist zwar weit verbreitet, aber ich denke überflüssig.
Ich habe die Pfübse in der Reihenfolge des Eingangs abgearbeitet.
Ich kann doch die Reihenfolge (und damit den Rang) nicht wegen des Vermerks verschieben.
Der Rechtspfleger weiß doch gar nicht, ob bei den gewöhnlichen Anträgen nicht auch eine Vorpfändung läuft.

S. Geiselmann
Benutzeravatar
weneste
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 81
Registriert: 23.08.2012, 11:46
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Heidelberg

#55

15.04.2013, 11:14

marie hat geschrieben:heute morgen habe ich mich so dermaßen über einen rpfl aufgeregt, dass ich mich deswegen hier angemeldet habe :evil: :

wir nutzen ra-micro und haben seit der reform schon mehrere pfüb bei gerichten ohne probleme erlassen bekommen.
nun wurde vom ersten rpfl abgelehnt mit der begründung, es wurde nicht der amtliche vordruck benutzt. die kästchengröße und die linienstärke wären nicht dieselben wie im vordruck und daher sei der antrag unzulässig. man könne ja nicht den ganzen text lesen und er kann nicht davon ausgehen, dass auch inhaltlich nichts verändert wurde.

ergebnis: antrag als unzulässig abgelehnt, 15 euro weg, können auch nicht geltend gemacht werden, da keine notwendigen kosten der ZV.

jemand eine idee? jemand einen ähnlichen fall gehabt? dienstaufsichtsbeschwerde? erinnerung?

danke für eure antworten!! :wink2

Hallo Marie,
wollte mal fragen, wie es weitergegangen ist. Hab am Freitag eine Zwischenverfügung von Mannheim bekommen wg. denselben Beanstandungen.
LG
Es kann nichts so schlecht sein, dass es nicht auch für etwas gut ist.
RitaDo
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 6
Registriert: 15.04.2013, 09:19
Beruf: RA-Fachangestellte

#56

15.04.2013, 13:02

Hallo ihr Lieben,

ich mache Zwangsvollstreckung recht selten und stehe nun vor dem Problem, ob dieser 9-seitige Pfüb wie gewohnt in 4-facher Ausfertigung rausgeht? Gibt es noch das vorläufige Zahlungsverbot?

Liebe Grüße
Rita
Benutzeravatar
GVCom
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 44
Registriert: 12.04.2013, 17:35
Beruf: RA-Fachangestellte

#57

15.04.2013, 13:46

RitaDo hat geschrieben:ich mache Zwangsvollstreckung recht selten und stehe nun vor dem Problem, ob dieser 9-seitige Pfüb wie gewohnt in 4-facher Ausfertigung rausgeht?
Ist nicht notwendig. Die GV fertigen die Abschriften vom Beschluss
Gibt es noch das vorläufige Zahlungsverbot?
Ja
Benutzeravatar
Primusfuchs
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 37
Registriert: 24.03.2010, 13:00
Beruf: ReNo
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Im hohen Norden

#58

16.04.2013, 12:25

Ich habe auch mal eine Frage:

Seite 3: Muss ich die Forderungen dort einzeln eintragen oder reicht das Kreuz "gemäß anliegender Aufstellung" aus?

Viele Grüße
Nicole
Benutzeravatar
Geniesserin
Foreno-Inventar
Beiträge: 2513
Registriert: 07.02.2009, 17:59
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: eine Friedensstadt

#59

16.04.2013, 14:09

Primusfuchs hat geschrieben:Ich habe auch mal eine Frage:

Seite 3: Muss ich die Forderungen dort einzeln eintragen oder reicht das Kreuz "gemäß anliegender Aufstellung" aus?

Viele Grüße
Nicole
Das ist noch äußerst umstritten und wird wohl unterschiedlich gehandhabt.
Ich persönlich fülle es aus und bei umfangreichen sachen füge ich auch eine Aufstellung dabei, ist nur ein Titel vorhanden spare ich mir die Aufstellung.
Die Forderungssumme solltest du besser eintragen um Beanstandung bzw. Nichtzahlung-weil-keine-Forderung-angegeben zu vermeiden.
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich
Benutzeravatar
Geniesserin
Foreno-Inventar
Beiträge: 2513
Registriert: 07.02.2009, 17:59
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: eine Friedensstadt

#60

16.04.2013, 14:10

Musste sich schon jemand durch das Formular für Unterhaltspfändung kämpfen?

Ich verzweifle gerade etwas daran, da ich in einem Titel zwei unterhaltsberechtigte Kinder habe und verzinslichen Rückstand sowie laufenden Unterhalt ab November, ich weiß nicht, wie ich das eintragen soll.
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich
Antworten