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Re: Vollstreckungsportal Kosteneinforderung

Verfasst: 06.07.2017, 15:59
von Petrichor279
Verjährung war auch unser erster Gedanke, mit der typischen alles verjährt nach 3 Jahren Verjährung :lol: , aber leider verjähren die erst nach 4 Jahren. *augen roll*

Ich bin auch davon ausgegangen, dass ich keine Kosten verursacht hatte. Nachdem es dann 4,50 € nur für die Frage kosten sollte, haben wir in das Vollstreckungsportal nie mehr einen Blick geworfen :D Wurde auch sonst online nicht fündig über irgendwelche abgeschlossenen Erinnerungsverfahren :kopfkratz:

Re: Vollstreckungsportal Kosteneinforderung

Verfasst: 06.07.2017, 16:05
von Dany1981
Genau so haben wir das eigentlich auch gehalten. Aber jetzt is es eh egal. Cheffe hat Rechnung schon bezahlt. Er streitet nicht wegen 31 Euro.

Re: Vollstreckungsportal Kosteneinforderung

Verfasst: 07.07.2017, 12:20
von TipsyJersey
Seid ihr sicher mit der vierjährigen Verjährung? Es werden ja keine Kosten nach dem GKG eingefordert... Bei uns Gebühren nach Nr. 2.3 der Anl. zu § 1 jAbs. 2 JKostG LSA.

Wir haben jetzt auch eine Kosteneinforderung bekommen für Schuldneranfragen, welche in der Kosteneinforderung aus 2015 noch nicht enthalten waren. Über die Erinnerung aus 2015 ist auch noch nicht entschieden. Und in der neuerlichen Kostenforderung sind noch nicht einmal mehr Verfahrensnummern enthalten. Eine Zuordnung ist also überhaupt nicht mehr möglich.

Re: Vollstreckungsportal Kosteneinforderung

Verfasst: 07.07.2017, 14:38
von jasmine_1904
Hallo zusammen,
bin ganz neu hier, und stehe auch noch etwas auf dem Schlauch :-)
Wir haben heute ins Büro ebenfalls eine Rechnung des Vollstreckungsportals vom Amtsgericht Hagen bekommen. Unsere beläuft sich aber über € 229,50, dass die Auskunft € 4,50 kostet war mir immer klar aber die Rechnung listet Anfragen aus 2013 und eine aus 2014 auf, kann man ja alles nicht mehr zurückverfolgen. Wir haben jetzt Erinnerung eingelegt.

LG Jasmin

Re: Vollstreckungsportal Kosteneinforderung

Verfasst: 10.07.2017, 10:28
von Katie
Also wir haben auch eine Rechnung bekommen, 171,00 €. Ich hab jetzt festgestellt, dass im Unterschied zu den beiden Rechnungen aus 2015 nur noch eine Anforderung "nach den jeweiligen Landejustizkostengesetzen" steht (vorher: Thüringer JKG bzw. Hess. JKG). Mich würde auch mal die Verjährungsfrage interessieren, da gut die Hälfte der berechneten Einträge von 2013 ist.

Re: Vollstreckungsportal Kosteneinforderung

Verfasst: 10.07.2017, 11:42
von AliceImWunderland
Auch wir haben am 06.07.2017 zwei Rechnungen mit Nachforderungen bekommen. Jeweils mit einem Zusatz: "Die Zahlung per Kreditkarte und Giropay stand im vorgenannten Zeitraum noch nicht zur Verfügung, so dass nunmehr eine nachträgliche Abrechnung erfolgen musste." Die Meisten Einsichten, die abgerechnet wurden, erfolgten im Jahr 2013. Pro Einsicht wurde 4,5 Euro berechnet.

Bei uns ist es so, dass man in den Jahren 2013 und 2014 für Einsichten in das Vollstreckungsportal gar nicht bezahlen konnte. Die einzigen Zahlungsmöglichkeiten seinerzeit waren Giropay und Kreditkarte. Aber auch diese haben nicht funktioniert. Es gab schlichtweg keine einzige Möglichkeit, die Einsichten zu bezahlen. Auch konnte man keine Rechnung seitens der Justizkasse zwecks Weiterleitung an Mandant bekommen. Wir hatten uns seinerzeit mit Schreiben vom Februar 2014 beim Justizministerium des Landes NRW darüber beschwert, aber bis heute keine Antwort erhalten.

Die Gebühren haben wir seinerzeit nicht an unsere Mandanten berechnet, wir haben diese ja schließlich auch nicht verauslagt. Und es war auch nicht abzusehen, ob diese überhaupt jemals seitens der Justizkasse berechnet werden. Jetzt - rund 4 Jahre später - werden wir diese natürlich nicht an Mandanten weiterberechnen. Wir werden ja jetzt nicht mehr an die Mandanten herantreten und den 4,5 Euro hinterherlaufen.

Ich werde jetzt Erinnerungen gegen die beiden Kostenrechnungen einlegen. Mal gucken, was daraus wird. :roll:

Re: Vollstreckungsportal Kosteneinforderung

Verfasst: 10.07.2017, 12:16
von BEJ2011
Hallo zusammen,

ich bin erleichtert, dass unser Büro nicht das einzige ist, das eine Rechnung des Vollstreckungsportals bekommen hat.

Zugegeben, dass zwischen dem Abruf 2013 und der heute Juli 2017 (!) ein ernormer Zeitraum liegt ist komisch, aber nun weiß ich, dass es sich bei der Rechnung wohl doch nicht um einen Betrug handelt.

:thx

Re: Vollstreckungsportal Kosteneinforderung

Verfasst: 10.07.2017, 13:08
von tinanchen88
Wir haben am 06.07.2017 auch eine Rechnung für Einsichten aus 2013 erhalten. Zum Glück nur 36,00 € :-)
Was meint ihr, kommt man dagegen an zwecks Verjährung oder lieber bezahlen?

Re: Vollstreckungsportal Kosteneinforderung

Verfasst: 10.07.2017, 13:31
von AliceImWunderland
Ich habe gerade die Erinnerung einkuvertiert. Mal sehen, wie die Sache ausgeht. So kampflos gebe ich nicht auf.

Re: Vollstreckungsportal Kosteneinforderung

Verfasst: 11.07.2017, 08:49
von Andrea1978
Hallo!
Wir haben ebenfalls zwei Rechnungen am 5.7.17 erhalten mit sämtlichen Anfragen aus 2013 ohne Möglichkeit der Zuordnung.
Ich würde auch Erinnerung einlegen. Wie hast Du begründet?