Wieso sollt ihr im Parteibetrieb zustellen??
Der PfÜB eigentlich nicht. Müsstest halt den GVZ nochmal losschicken zur Zustellung mit Aufforderung nach 840.
Sammelthread: ZV-Reform, Pfüb in der Praxis
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Liebe Grüße
Bärchi
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Ihr Lieben, ich brauch eure Hilfe.
Ich möchte einen Pfüb gegen 4 Drittschuldner (alles Banken) machen.
Nun habe ich gelesen (und ich weiß nicht mehr wo), dass man entweder den Gegenstandswert x4 nimmt oder sich die Gebühr 3309 vervierfacht.
Oder bin ich da völlig falsch und ich bekomme nur 1x3309?
Bin für jede Hilfe sehr dankbar!
Ich möchte einen Pfüb gegen 4 Drittschuldner (alles Banken) machen.
Nun habe ich gelesen (und ich weiß nicht mehr wo), dass man entweder den Gegenstandswert x4 nimmt oder sich die Gebühr 3309 vervierfacht.
Oder bin ich da völlig falsch und ich bekomme nur 1x3309?
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m.M.n. nur 1 x 3309
was anderes wär es, wenn Du 4 Schuldner hättest.
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Liebe Grüße
Bärchi
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Es gibt Gerichte, da kannst du die Gebühr pro DS berechnen. In Ffm. bekommt man das allerdings nicht durch
- katuscha
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Ich mache gerade eine Pfändung gegen eine GmbH, ich möchte alle Ansprüche beim Finanzamt pfänden. Anspruch C kann ich ja leider nicht ergänzen oder macht ihr das dann handschriftlich? Jetzt wollte ich es erst bei Anspruch G reinschreiben, aber auch dort lässt mich die pdf nichts ändern. Geht das bei Euch?
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Hast du den Haken bei Anspruch G gesetzt?
Welche Ansprüche würdest Du denn bei C noch ergänzen wollen?
Welche Ansprüche würdest Du denn bei C noch ergänzen wollen?
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Ich hatte den Haken vergessen.Geniesserin hat geschrieben:Hast du den Haken bei Anspruch G gesetzt?
Welche Ansprüche würdest Du denn bei C noch ergänzen wollen?
Na ja, bei einer GmbH pfände ich ja keine Einkommenssteuer sondern Umsatzsteuer, Körperschaftssteuer, Kaptialertragssteuer, Grund- und Gewerbesteuer
- Mietzemau
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Huhu, jetzt steh ich mal aufm Schlauch. Ein Pfüb kommt ja jetzt bei mir nicht sooo oft vor, aber auch ich habe es tatsächlich schon einmal gehabt, dass ich Seite 3 des Pfübs ausfüllen musste, weil der Verweis auf die beigefügte Forderungsaufstellung nicht langt. Jetzt steh ich aber vor dem Problem, dass ich eine Hauptforderung habe, welche im Splitting mit Zinsen berechnet wird und ich somit jetzt gute 12 Daten habe für die Verzinsung. Über die Suchfunktion bin ich leider nicht fündig geworden
Schnee ist auch nur schick aufgemachtes Wasser
Wintereinbruch ist nicht strafbar!
Alle Irrtümer sind gleichberechtigt.
Michael Rumpf
Eine Frau wundert sich oft, was ein Mann so alles vergisst- ein Mann staunt oft, woran sich eine Frau alles erinnert
Mark Twain
de heilige Glaskugel......*oooohm*
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- Geniesserin
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Bislang hat das Folgende bei mir funktioniert:Mietzemau hat geschrieben: Huhu, jetzt steh ich mal aufm Schlauch. Ein Pfüb kommt ja jetzt bei mir nicht sooo oft vor, aber auch ich habe es tatsächlich schon einmal gehabt, dass ich Seite 3 des Pfübs ausfüllen musste, weil der Verweis auf die beigefügte Forderungsaufstellung nicht langt. Jetzt steh ich aber vor dem Problem, dass ich eine Hauptforderung habe, welche im Splitting mit Zinsen berechnet wird und ich somit jetzt gute 12 Daten habe für die Verzinsung. Über die Suchfunktion bin ich leider nicht fündig geworden
Zinsen bis zum Tag der Antragstellung des PfÜb ausrechnen und eintragen, weitere Zinsen ab einen Tag nach Antragstellung. Forderungskonto beifügen und gut ist.
Einmal hatte jemand bedenken, ob die Zinsforderung richtig berechnet war, aber das war schnell telefonisch geklärt.
Ich vermute mal, dass auch das Splitting der Zinsen im Titel steht? Dann ist es mind. daraus ersichtlich und das Forderungskonto/die Zinsberechnung erklärt die Höhe.
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