Taschengeldanspruch richtig berechnen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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shila1978
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#21

19.11.2007, 13:36

thanks!
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shila1978
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#22

19.11.2007, 13:55

Ähhhm...nur damit ich es richtig verstehe: Ich hab jetzt an Unterhalt und Taschengeld insgesamt 747,86 EUR raus - also ist nichts pfändbar, weil die Tabelle ja erst mit 989,00 EUR beginnt... ja? oh man, ich raffs nicht...
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refana87
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#23

19.11.2007, 13:58

Ja wie schon gesagt, es wird nichts pfändbar sein. Bei beispielsweise 2.500,00 € Einkommen sind gerade mal 127,40 € pfändbar und das ohne Kinder.
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shila1978
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#24

19.11.2007, 14:02

Wie kommst du auf 127,40? Ich hab gerade mal die Probe gerechnet, ausgehend von einem Einkommen in Höhe von 2.500,00 netto, da bekomm ich an Unterhalt und Taschengeld 1.246,43 EUR raus und da wären laut Tabelle 178,40 EUR (ohne Kinder) pfändbar... Mach ich doch was falsch?
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refana87
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#25

19.11.2007, 14:11

ach tschuldigung 2.400 € waren es. Hiervon 7 % sind 168 €. Der Unterhaltsanspruch (3/7) beträgt 1028,57 €, zusammen also1.196,57 €. Pfändbar nach 850 c sind 143,40 € und 7/10 sind dan 100,38 € (da haben sich die Ersteller des Buches wohl verrechnet)
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shila1978
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#26

19.11.2007, 14:22

Puuuuhhhhh - dann hab ich es jetzt geschnallt - nochmal Danke!
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shila1978
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#27

16.01.2008, 16:46

Teilt Ihr Eure Berechnung in dem PfüB dem Gericht mit? Oder lasst ihr den Rpfl. selbst ausrechnen?
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JonesJess
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#28

16.01.2008, 16:50

wir lassen das den Rechtspfleger selbst ausrechnen.
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#29

16.01.2008, 17:02

Also in meinem Muster ist eine Berechnung unsererseits vorgegeben.
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shila1978
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#30

17.01.2008, 13:57

Könntest du mir mal kurz bei der Formulierung helfen? Ich weiß nicht, wie ich das im PfüB bezeichnen/beschreiben soll...
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