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Re: Räumung und Vollstreckung, neues Formular 01.04.2016?

Verfasst: 16.06.2017, 12:20
von AliceImWunderland
Liesel hat geschrieben:Notfalls mal mit dem zuständigen GV telefonieren, wie er das sieht.
Ein Telefonat mit dem zuständigen Gerichtsvollzieher wäre zu empfehlen.

Ich sehe in diesem Vergleich keinen vollstreckbaren Inhalt. In der Regel muss die zu räumende Sache genau bezeichnet werden. "Liegenschaft Hauptstraße 1, 00001 Musterstadt" reicht nicht aus. Es muss "Liegenschaft Hauptstr. 1, 00001 Musterstadt, bestehend aus 3 Zimmern, 1 Küche, 1 Diele, 1 Bad und 1 Kellerraum" enthalten. Beim Gewerbeobjekt genau so.

Es müsste hier mit dem zuständigen GVZ besprochen werden, ob er bereit wäre, aus diesem Vergleich zu vollstrecken.

Außerdem ist der Räumungsanspruch aus diesem Vergleich an eine Bedingung geknüpft. Der GVZ muss in der Lage sein, die Nichterfüllung der Bedingung zu prüfen, damit er den Räumungsanspruch vollstrecken kann.

Re: Räumung und Vollstreckung, neues Formular 01.04.2016?

Verfasst: 16.06.2017, 15:38
von skugga
AliceImWunderland hat geschrieben:Außerdem ist der Räumungsanspruch aus diesem Vergleich an eine Bedingung geknüpft. Der GVZ muss in der Lage sein, die Nichterfüllung der Bedingung zu prüfen, damit er den Räumungsanspruch vollstrecken kann.
Daher ja mein Hinweis auf die qualifizierte Klausel.

Re: Räumung und Vollstreckung, neues Formular 01.04.2016?

Verfasst: 30.06.2017, 09:42
von Birne
Hallo :wink1 und entschuldigt meine späte Antwort/Reaktion!

Danke auch für eure Antworten, skugga und Alice!

Um kurz und schmerzlos zu antworten: Ich hab mit dem GVZ gesprochen und er bestätigte mir, dass ich einen Titel mit der genauen Bezeichnung der Liegenschaft mit Räumen etc. benötige, wie du es auch schon geschrieben hast, Alice :wink:

Danke für eure Mithilfe und schon mal ein schönes WE :wink1

Re: Räumung und Vollstreckung, neues Formular 01.04.2016?

Verfasst: 30.06.2017, 11:53
von Birne
Jetzt muss ich aber doch nochmal auf die Sache zurückkommen, insbesondere wg. der qualifizierten Klausel:

Nachdem ich mich nun dazu belesen habe - mit einer qualifizierten Klausel hab ich mich bisher nie auseinandersetzen müssen - muss ich also bei dem Rechtspfleger eine sog. titelergänzende Klausel beantragen.

Ich würde also dem Rechtspfleger den Vergleich zusenden und beantragen, Ziff. 3 des Vergleichs dahingehend zu ergänzen, dass die Liegenschaft in ......, bestehend aus .... Zimmer etc, herauszugeben ist.

Reicht das so?! Oder muss ich noch etwas genau beachten? Und wie sieht es mit weiteren RA-Kosten aus? Ich gehe mal davon aus, dass da keine weiteren Kosten entstehen?! :kopfkratz

Ich hoffe, ihr könnt mir nochmal weiterhelfen :knutsch

Re: Räumung und Vollstreckung, neues Formular 01.04.2016?

Verfasst: 01.07.2017, 15:51
von Birne
:schieb :pfeif :wink1